Dr.Alfred HarmsKurzgeschichten04.05.1903 07.08.1903 1912 Zum 4. Mal lehnten die Gestorfer einen ihnen aufgezwungenen Pastor ab | 1912/13Zum 4. Mal lehnten die Gestorfer einen ihnen aufgezwungenen Pastor ab1912/13 Superintendent Dieckmann will Pastor in Gestorf werden. Die Gemeinde Gestorf will keinen Pastor mit schlechtem Gesundheitszustand und schwacher unverständlicher Stimme. Es entsteht ein Streit zwischen der Gemeinde und den obrigkeitlichen Behörden. 3.10.1912:
Der sich um die Pastorenstelle in Gestorf bewerbende Superintendent Dieckmann will die Pfarre in Gestorf besichtigen. 8.12.1912:
Superintendent Wilhelm August Theodor Dieckmann hält als Bewerber um die Pfarrstelle Gestorf eine Probepredigt.
Pastor Jung zu Eldagsen fügte zu dem in Gemeinschaft mit dem Gestorfer Kirchenvorstand geschriebenen Bericht noch hinzu: Des Superintendenten Dieckmanns Predigt und der Gesamteindruck haben auf allen Seiten ein sehr betrübliches Bild hinterlassen. 29.12.1912: Superintendent Jakobshagen teilt dem kniglichen Konsistorium mit, dass die Kirchengemeinde Gestorf die Einstellung des Superintendenten Dieckmann als Pastor in Gestorf ablehnt. 31.1.1913: Das knigliche Konsistorium ordnet nach der Ablehnung der Einstellung des Superintendenten Dieckmann durch die Gemeinde Gestorf eine Wiederholung der Probepredigt an. 3.2.1913: Pastor Jung, Eldagsen, der in Vertretung den Pfarrdienst erledigt, schreibt u.a.: In Gestorf herrscht in der Einwohnerschaft eine große Verbitterung, weil die Behörden die Gestorfer Pfarrstelle mit Gewalt für den Superintendenten freimachen wollen. Armes Gestorf, wie wenig kennen doch die Behörden unsere Gemeinden. Die Verantwortungsfolgen haben die Behörden allein. Erich v.Linsingen, der mit dem Abt zu Loccum über die Besetzung der Gestorfer Pfarrstelle 2 Stunden gesprochen hat, schreibt u.a. an die Gestorfer Kirchenvorsteher im fast gleichen Wortlaut wie Pastor Jung: Die Behörde will die Pfarrstelle Gestorf notfalls mit Gewalt für den Superintendenten Dieckmann freimachen. 6.2.1913:
In einem Schreiben lehnen die Kirchenvorsteher Pohle Nr.4, Requa Nr.40, Howind Nr.70 und Rokahr einstimmig den von ihnen für Gestorf ungeeignet gehaltenen Superintendenten Dieckmann ab.
Die Kirchenvorsteher verzichten auf die am 16.2. nochmals angesetzte Probepredigt.
Sollte die Behörde die Ernennung und Einführung Dieckmanns in Gestorf erzwingen, lehnt der Kirchenvorstand jegliche Verantwortung und alle unabsehbaren Folgen für Schaden im kirchlichen Leben ab. 7.2.1913: Superintendent Jakobshagen will die Wiederholungsprobepredigt Dieckmanns am 16.2. auf alle Fälle durchführen lassen. Der Kirchengemeinde stehe das Recht nicht zu, einen ordnungsgemß ernannten Prediger einfach abzulehnen. Dies Recht habe nur die Kirchenregierung. Pastor Jung, der mit den Kirchenvorstehern einer Meinung sei, gilt als parteiisch. 16.2.1913: Superintendent Dieckmann hält die wiederholte Probepredigt in Gestorf vor fast leeren Bänken. Die Gemeinde beanstandet nochmals bei der Kirchenregierung Dieckmanns Gesundheitszustand, der sich durch die Schwäche seiner Stimme und die Unverständlichkeit seiner Rede und Predigt in der Gestorfer Kirche gezeigt hat. 21.2.1913: In dem Bescheid des kniglichen Konistoriums wird den Gestorfer Kirchenvertretern mitgeteilt, dass die Einwände der Gemeinde gegen die Einstellung des Superintendenten Dieckmann als für nicht hinreichend begründet angesehen werden. Die Gemeinde hat gegen diesen Bescheid eine Beschwerdefrist von 14 Tagen. 22.2.1913: In der Verhandlung des Superintendenten Jakobshagen mit dem Kirchenvorstand Gestorf verzichtet Letzterer darauf, seinen Beschluss vom 6.2.1913 der Kirchenregierung vorzulegen und gibt damit den Weg zur Einstellung des Superintendenten Dieckmann fürdie Gestorfer Pfarrstelle frei. 1913: Superintendent Dieckmann muß als Pastor in Gestorf für Melioramente an Pastor Sietz Erben bezahlen: Eine Himbeeranlage 18 Mark, 1 Spargelbeet 3 Mark, Johannes- und Stachelbeeren 15 Mark, Buschwerk und Ziersträucher 26 Mark, 9 Rosen zu je 1 Mark = 9 Mark, 35 Rosen zu 0,50 Mark = 17.50 Mark und Rhabarber und Dauerblumen 3 Mark. Pastor Dieckmann will den Taubenschlag, die Lampen und den Küchenherd von Pastor Sietz Erben nicht übernehmen. 12.4.1913: Lehrer Heinrich Harms schreibt dem Superintendenten Jakobshagen: Der Unmut über die Einstellung Dieckmanns ebbt beim Kirchenvorstand und in der Gemeinde Gestorf ab. Superintendent Dieckmann wird nicht glänzend, aber doch anständig in Gestorf empfangen werden. Er selbst werde sein Bestes dazu tun. 27.4.1913: Superintendent Wilhelm August Theodor Dieckmann, geboren am 6.11.1862 in Stade, wird als neuer Pastor in Gestorf eingeführt. (Quelle: Ges. A.202) | |||
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