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Kurzgeschichten

Hinrichtung des Diebes und Mörders Mummentei unterhalb der Meinersburg

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um 1500

Hinrichtung des Diebes und Mörders Mummentei unterhalb der Meinersburg

Um das Jahr 1500 lebte im Fürstentum Kalenberg ein Mann namens Mummentei. Er soll einen unechten (=unehelichen nicht ebenbürtigen) Knigge-Sohn als Vater gehabt haben. Nun hatte Mummentei im Fürstentum Kalenberg etliche Diebereien begangen. U.a. war er zu Adensen und Wülfingen in die dortigen Kirchen eingebrochen und hatte kirchliche Geräte und Wertsachen gestohlen. Seine schlimmste ihm nachgewiesene Straftat war, daß er unterhalb der Meinersburg (Bennigser Burg) bzw. dem Bergstück "Heiligen Seelen", unweit der Straße von Bredenbeck nach Hallerburg, 2 Schüler ermordet hatte. Auf Anordnung des fürstl. Amts Kalenberg hatte man den Mummentei nachtwachen (=in der Nacht)in Bredenbeck aufgreifen und gefänglich festsetzen lassen, ohne Mitwissen des für die Gerichtsbarkeit in Bredenbeck zuständigen Ludolf Knigge. Mummentei wurde zum Tode verurteilt, und wie das in der damaligen Zeit üblich war, durch köpfen, aufhängen mit dem Strang am Galgen oder durch das Aufflechten auf ein Rad zum Tode gebracht. Unweit von der Meinersburg, wo Mummentei die 2 Schüler ermordet hatte stand ein dicker Baum. Hier sollte Mummentei gerichtet werden. Vor der Hinrichtung wurde dem Baum die Krone entnommen. Mummentei wurde auf ein Rad geflochten, das oben auf dem Baumstumpf angebracht wurde und dann vom Leben zum Tode gebracht, den Kniggen zum Hohn und Schimpf.
In der Zeit vom Mittelalter bis in die Mitte des 19.Jahrhunderts war es üblich, daß derartige Hinrichtungen zur Strafabschreckung in Anwesenheit der Bevölkerung aus den umliegenden Orten vollzogen wurden. Um die Leute zum Kommen anzulocken, wurde der Verurteilte mit einem Karren oder Wagen vom Gefängnisort zum Richtplatz gefahren, begleitet von einer Rotte bewaffneter Männer. Desöfteren saß der Gefangene sichtbar für die Bevölkerung in einem Käfig. Kinder aus einem nahe liegenden Ort mußten den Schinderkarren bis zum Hinrichtungsplatz mit Gesängen folgen. Die Hinrichtung geschah in Gegenwart von vielen Schaulustigen.

An dem Tage, da Mummentei gerichtet worden war, saßen am Abend in Bennigsen etliche Männer im Kruge und zechten. Sie hatten der Hinrichtung beigewohnt, sprachen und stritten untereinander und tranken sich in eine unternehmungslustige mutige Stimmung hinein. Dann fingen sie noch an zu wetten, daß keiner noch nach dem gerichteten Mummentei gehen würde, der noch tot auf dem Richtbaum lag. Einer von Ihnen namens Ilemann wettete dagegen, daß er trotz des Verbots den Richtbaum zu besteigen und den Toten zu berühren das Wagnis eingehen wolle. Ilemann holte sich eine Leiter und ging mit dieser zum Hinrichtungsbaum vor der Meinersburg. Er stellte die Leiter am Baum an das Rad, schnitt von dem tot daraufliegenden Mummentei ein Stück von dessen Rock und begab sich mit der Leiter und dam Rockzipfel wieder nach Bennigsen zurück. Im Krug wurde dem Triumphierenden der Gewinn der Wette bestätigt und gefeiert.
Ilemanns Gang zum gerichteten Mummentei hatte jedoch ein Nachspiel, als dies den Amtsleuten zum Kalenberg kund wurde. Er wurde der Verbotsmißachtung bestraft und mußte 1 Fuder Hafer an das Amt Kalenberg zahlen.

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