2.SchulstelleJahrmarktKurzgeschichtenSchüler, LehrerErst kriegten die Schüler, dann die Lehrer Prügel 7.11.1815 Vater Grüne drang gewaltsam in die Wohnung des Kantors Wachtmann ein Kantor Wachtmann und Häusling Grüne. Zwei gegenseitige Strafanträge wurden bei den Gestorfer Kirchenkommissaren gestellt Des Kantors Wachtmann geschundene Ehre 1828 1851 17.3.1851 Um 1932-1934 | 1820Kantor Wachtmann und Häusling Grüne. Zwei gegenseitige Strafanträge wurden bei den Gestorfer Kirchenkommissaren gestelltAm folgenden Tage machten der Kantor Wachtmann und der Häusling Grüne gegenseitige Strafanzeigen bei den Kirchenkommissaren Superintendent Hartmann in Jeinsen und Amtmann Schmidt zum Kalenberg, die für Gestorf als unterste Behörde für Klagen und Strafanzeigen zuständig waren. Kantor Wachtmann stellte einen Strafantrag gegen den Häusling Heinrich Grüne, weil dieser gewaltsam in seine Wohnung eingedrungen sei, ihn gewalttätig bedroht und mit groben Schimpfwörtern tief beleidigt und seine Ehre verletzt habe. Häusling Grüne klagte gegen den Kantor Wachtmann, daß dieser seinen 6jährigen Sohn nach einer vorherigen Bestrafung durch den Gehülfslehrer Mesebrink nachträglich nach mehreren Tagen nochmals bestraft und dabei so mißhandelt habe, daß der Rücken seines Sohnes blau von den Stockschlägen sei. Er bat den Kantor wegen dessen ungerechtfertigter Bestrafung und Mißhandlung seines Sohnes zurechtzuweisen und zu bestrafen. Im Falle des Strafantrages des Kantors Wachtmann gegen den Häusling Grüne entschieden die Kirchenkommissare: Der Häusling Grüne hätte sich gleich mit seiner Klage an die Kirchenkommissare wenden müssen. Das Eindringen in die Wohnung des Kantors sei widerrechtlich. Wegen seines Eindringen in die Kantorswohnung und der Bedrohung und Beleidigung des Kantors werde der Häusling Grüne mit einer Gefängnisstrafe von 24 Stunden bestraft. Grüne saß diese Strafe bald darauf ab. Im Falle des Strafantrags des Häusling Grüne gegen den Kantor Wachtmann glaubten die Kirchenkommissare nicht Entscheiden zu können, und sie erbaten Rat beim Konsistorium in Hannover. Das Konsistorium ordnete eine Untersuchung an und forderte einen anschließenden Bericht von dem Untersuchungsergebnis. | |||
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