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2.Schulstelle

Schüler, Lehrer

Kurzgeschichten


Jahrmarkt

1780-1849
Jahrmarkt in Gestorf

1780/92 u. 1838
Beim Gografen und den Amtsleuten waren die Jahrmärkte unbeliebt

1792
Gegen den Willen der Gestorfer verlegte die Landesregierung den Markttag

25.6.1838
Die Gestorfer wollten den Jahrmarkt vom Kreuzweg und Kirchhof weghaben

16.8.1838
Die Jahrmarktverlegung wurde genehmigt

1807
Voigt Körber klagt: Der Gograf entziehe ihm die Dienstgelder

1824-1832
Hat die Gemeinde Gestorf die 1824 neu gebaute Orgel und die Wachskerzenlichter nicht bezahlt?

Orgelbauer Kuhlmann, Gottsbüren, mahnt Gestorf an die Bezahlung der Orgel und droht mit Klage

28.10.1830

Orgelbauer Kuhlmann, Gottsbüren, mahnt Gestorf an die Bezahlung der Orgel und droht mit Klage

Hochverehrter Herr Vorsteher!

Ich bin überzeugt, dass es Ihnen, einem rechtlichen Mann, sehr zuwider ist, dass itzt noch immer, nach Verlauf vieler Jahre, ich für die in Ihrer Kirche zu Gestorf gebaute Orgel das mir gebührende Geld nicht erhalten habe.
Sie wissen, dass von Geldern, die mit anstrengender Aufmerksamkeit und körperlichen Arbeit verdient und nicht durch einen Glücksfall gewonnen sind,jeder Verlust wahrhaft schmerzlich wird. Wie soll der redliche Mann, der in seinen Unternehmungen auf nichts weiter, als auf den zu seinem Lebensunterhalt nötigen rechtlichen Verdienst rechnet, bestehen, wenn ihm hierin Abkürzungen gemacht, wenn ihm das, was ihm gebührt, jahrelang vorenthalten werden soll.
Ich habe auf Treu und Glauben gearbeitet und Sie, Herr Vorsteher, sind gewiss von der Denkart besehlt, dass ich in der gleichen Weise behandelt werden müsse.
Verwickelnde Verwirrungen, welche mir nachteilig werden sollen, die unter Männern von Treu und Glauben nicht erwartet werden können, sind Ihnen gewiss ebenso verhasst, wie mir. Ich habe nie in meinem Leben den Fall gehabt, dass wegen meiner Forderungen für meine Arbeiten Zwistigkeiten, Mißverständnisse oder Schwierigkeiten entstanden wären. Es wäre ja auch von meiner Seite nicht nur schlecht, sondern offenbarer Unverstand, wenn ich mehr verlangen wollte, als mir gebühret, mehr, als mir versprochen wäre. Ich hatte es beim Vertragabschluss mit einem verständigen rechtlichen Mann, dem Kantor Wachtmann zu tun. Alles, was ich bei dem Vertragsabschlusse versprochen habe, ist von mir redlich erfüllt, und Sie besitzen in Ihrer Gestorfer Kirche das Eigentum, und rechtlichermaßen muß mir das Werk, das Sie als Eigentum besitzen, der Verabredung gemäß bezahlt werden. Es kann zu nichts gelten, wenn jetzt nach so vielen Jahren gesagt werden möchte, man glaube ein anderes Orgelwerk zu haben, als man wirklich hat. Wäre in der Sache irgend eine Unredlichkeit, eine Prellerei versteckt, wäre nicht nach dem besten Wissen und Willen die Sache beraten und zu Stande gebracht, dann könnte solches Vorgeben als ein Ausbruch des Mißvergnügens nicht befremden. Jetzt aber, da Sie ein Werk der besten Art und für den billigsten Preis besitzen, würde es doch sehr auffallen müssen, wenn Schwierigkeiten in solcher Weise erdacht und mir entgegengesetzt würden.
Fragen Sie, Herr Vorsteher, den Mann, dem die Sache mit mir abzuschließen bertragen war. Fragen Sie denselben auf Pflicht und Gewissen Ihnen zu sagen, was mir für die Orgel, welche Sie in Ihrer Kirche haben, versprochen ist. Die von mir aufgestellte, Ihnen mitgeteilte Berechnung über das, was ich empfangen, und was ich noch gut habe, ist durchaus richtig. Ich ersuche Sie als einen Ehrenmann, mich darnach zu befriedigen. Lassen Sie ein Werk, das von der ganzen Gemeinde mit lebhafter, herzlicher Freude empfangen wurde, was durchaus gut ist und einem sehr bedeutsamen Zwecke dient, nicht ein Gegenstand meiner Klage werden.

Mit Hochachtung ergebenst
Gottsbüren, den 25.Oktober 1830, Kuhlmann

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