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Jahrmarkt1780-1849
Jahrmarkt in Gestorf
1780/92 u. 1838
Beim Gografen und den Amtsleuten waren die Jahrmärkte unbeliebt
1792
Gegen den Willen der Gestorfer verlegte die Landesregierung den Markttag
25.6.1838
Die Gestorfer wollten den Jahrmarkt vom Kreuzweg und Kirchhof weghaben
16.8.1838
Die Jahrmarktverlegung wurde genehmigt
1807
Voigt Körber klagt: Der Gograf entziehe ihm die Dienstgelder
1824-1832
Hat die Gemeinde Gestorf die 1824 neu gebaute Orgel und die Wachskerzenlichter nicht bezahlt?
Orgelbauer Kuhlmann, Gottsbüren, mahnt Gestorf an die Bezahlung der Orgel und droht mit Klage
| | 28.10.1830Orgelbauer Kuhlmann, Gottsbüren, mahnt Gestorf an die Bezahlung der Orgel und droht mit KlageHochverehrter Herr Vorsteher!
Ich bin überzeugt, dass es Ihnen, einem rechtlichen Mann, sehr zuwider ist, dass itzt noch immer, nach
Verlauf vieler Jahre, ich für die in Ihrer Kirche zu Gestorf gebaute Orgel das mir gebührende Geld nicht
erhalten habe.
Sie wissen, dass von Geldern, die mit anstrengender Aufmerksamkeit und körperlichen Arbeit verdient und nicht
durch einen Glücksfall gewonnen sind,jeder Verlust wahrhaft schmerzlich wird.
Wie soll der redliche Mann, der in seinen Unternehmungen auf nichts weiter, als auf den zu seinem Lebensunterhalt
nötigen rechtlichen Verdienst rechnet, bestehen, wenn ihm hierin Abkürzungen gemacht, wenn ihm das, was
ihm gebührt, jahrelang vorenthalten werden soll.
Ich habe auf Treu und Glauben gearbeitet und Sie, Herr Vorsteher, sind gewiss von der Denkart besehlt, dass ich
in der gleichen Weise behandelt werden müsse.
Verwickelnde Verwirrungen, welche mir nachteilig werden sollen, die unter Männern von Treu und Glauben nicht
erwartet werden können, sind Ihnen gewiss ebenso verhasst, wie mir.
Ich habe nie in meinem Leben den Fall gehabt, dass wegen meiner Forderungen für meine
Arbeiten Zwistigkeiten, Mißverständnisse oder Schwierigkeiten entstanden wären.
Es wäre ja auch von meiner Seite nicht nur schlecht,
sondern offenbarer Unverstand, wenn ich mehr verlangen wollte, als mir gebühret, mehr, als mir versprochen wäre.
Ich hatte es beim Vertragabschluss mit einem verständigen rechtlichen Mann, dem Kantor Wachtmann zu tun.
Alles, was ich bei dem Vertragsabschlusse versprochen habe, ist von mir redlich erfüllt, und Sie besitzen in Ihrer
Gestorfer Kirche das Eigentum, und rechtlichermaßen muß mir das Werk, das Sie als
Eigentum besitzen, der Verabredung gemäß bezahlt werden.
Es kann zu nichts gelten, wenn jetzt nach so vielen Jahren gesagt werden möchte,
man glaube ein anderes Orgelwerk zu haben, als man wirklich hat.
Wäre in der Sache irgend eine Unredlichkeit, eine Prellerei versteckt, wäre nicht nach dem besten Wissen und
Willen die Sache beraten und zu Stande gebracht, dann könnte solches Vorgeben als ein Ausbruch des
Mißvergnügens nicht befremden.
Jetzt aber, da Sie ein Werk der besten Art und für den billigsten Preis besitzen, würde es doch sehr
auffallen müssen, wenn Schwierigkeiten in solcher Weise erdacht und mir entgegengesetzt würden.
Fragen Sie, Herr Vorsteher, den Mann, dem die Sache mit mir abzuschließen bertragen war.
Fragen Sie denselben auf Pflicht und Gewissen Ihnen zu sagen, was mir für die Orgel, welche Sie
in Ihrer Kirche haben, versprochen ist.
Die von mir aufgestellte, Ihnen mitgeteilte Berechnung über das, was ich empfangen, und was ich noch gut
habe, ist durchaus richtig.
Ich ersuche Sie als einen Ehrenmann, mich darnach zu befriedigen.
Lassen Sie ein Werk, das von der ganzen Gemeinde mit lebhafter, herzlicher Freude empfangen wurde, was durchaus gut ist
und einem sehr bedeutsamen Zwecke dient, nicht ein Gegenstand meiner Klage werden.
Mit Hochachtung ergebenst
Gottsbüren, den 25.Oktober 1830, Kuhlmann
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