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2.Schulstelle

Schüler, Lehrer

Kurzgeschichten


Jahrmarkt

1780-1849
Jahrmarkt in Gestorf

1780/92 u. 1838
Beim Gografen und den Amtsleuten waren die Jahrmärkte unbeliebt

1792
Gegen den Willen der Gestorfer verlegte die Landesregierung den Markttag

25.6.1838
Die Gestorfer wollten den Jahrmarkt vom Kreuzweg und Kirchhof weghaben

16.8.1838
Die Jahrmarktverlegung wurde genehmigt

Voigt Körber klagt: Der Gograf entziehe ihm die Dienstgelder

1824-1832
Hat die Gemeinde Gestorf die 1824 neu gebaute Orgel und die Wachskerzenlichter nicht bezahlt?

28.10.1830
Orgelbauer Kuhlmann, Gottsbüren, mahnt Gestorf an die Bezahlung der Orgel und droht mit Klage

1807

Voigt Körber klagt: Der Gograf entziehe ihm die Dienstgelder

Jobst Daniel Scheele war Gograf in der Gestorfer und Pattenser Go. In jedem Go gab es einen Voigt und in Gestorf außerdem je einen Untervoigt, Pfänder und Feldhüter.
Der Gograf hatte eine Besoldung von etwa 200 Tlr. jährlich. Vom Amt wurden alle Amtsgeschäfte zuerst dem Gografen aufgetragen. Dieser hatte sie an den Voigt weiterzuleiten.
Der Voigt Conrad Wilhelm Körber Nr.52 klagte bei der königl. (westfälischen) Kammer, dass der Gograf Scheele ihm einige Gelder für Dienstarbeiten vorenthielte. So ließ der Gograf erhaltene Befehle nach seinem Gutdünken vom Bauermeister oder Untervoigt ausführen, und nur die beschwerlichen und arbeitsamsten Dienste bekäme er als Voigt zugewiesen.
Voigt Körber zeigte auf, was ihm vom Gografen entzogen wurde:

  1. Für das Bestellen von Personen nach der Amtsstube je 3gr..
  2. Für Wege zu gehen u.a. jährlich 8 Tlr..
  3. Für das Schreiben von Ehestiftungen, Kaufbriefen und Obligationen.
  4. Für die Bestellung der Chausseedienste und Beitreibung landschaftlicher Gefälle.
  5. Für die Eintreibung des Zinses Für das Kloster Barsinghausen.
  6. Für die Hinzuziehung von Personen zu Feldbesichtigungen und Taxierungen.
  7. Für das Festnehmen von Vagabunden und Dieben.
  8. Für das Aufspühren von falschem Kaufgarn, Haspel und Gewichten, wo der Voigt die Denunziantengebühren bekommt.

Seine Vorgänger, die Voigte Kaiser, Böttcher, Schäfer, Wildhagen, Litzenhof, Borchers und Kasten hätten neben dem alten Besoldungs- und Accidentienverzeichnis auch die Inventarien geschrieben.
Der Voigt Cort Wildhagen hatte 1746 zur Besoldung 12 Himten Roggen erhalten, die ihm wegen schlechter Wegebesserung wieder abgenommen wurden. Er (Voigt Körber) habe die Wegebesserung fleißig besorgt.
Der Voigt Kaiser hat 1676 einen herrschaftlichen Krug Nr.75 als Teil seiner Besoldung innegehabt. Der Gograf hat diesen Krug an sich gezogen.
Schriftliche Beschlagnahmen verrichtet der Gograf allein.
Von einer unzüchtig geschwängerten Weibesperson nahm der Gograf für sich allein 2 Tlr.
Die Einschreibung der Huser für die Brandkasse nimmt der Gograf widerrechtlich allein vor.
Bei dem Ausnahmen von Rekruten, Pferden, Stellung von Kriegsfuhren, Visitationen nach Diebesgesindel u.s.w. habe er nur einmal 18 gr. erhalten.
Der verstorbene Voigt Kaiser hat um 677 kleine Streitigkeiten für 3 gr. selbst geschlichtet. Für die Bestellung von Personen, wenn Land besichtigt oder betaxtet wird, beauftragt der Gograf den Untervoigt.
Bei der Gemeinheitsteilung sind für den Gografen- und Voigtdienst 5 Morgen ausgewiesen.
Der Gograf hat 4 Morgen für sich genommen und nur 1 Morgen dem Voigt gelassen. Er beansprucht aber 1 2/3 Morgen.
Der Voigt Körber rechnete sich in einem Jahr einen Verlust von 87,12 Tlr. aus.

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