2.SchulstelleSchüler, LehrerKurzgeschichtenJahrmarkt1780-1849 1780/92 u. 1838 1792 25.6.1838 Die Jahrmarktverlegung wurde genehmigt 1807 1824-1832 28.10.1830 | 16.8.1838Die Jahrmarktverlegung wurde genehmigt16.8.1838: Das Amt Kalenberg teilte der Gemeinde Gestorf u.a. mit: ... Auf Ansuchen der Gemeinde Gestorf ist von Königl. Landdrostei die Verlegung des Gestorfer Jahrmarktes auf den jedesmaligen 4.Montag im Monat September genehmigt und die erforderlichen Bekanntmachungen für dieses Jahr erlassen. Auch finden wir es durchaus angemessen, dass der Jahrmarkt wegen Beengung des Raumes und dadurch der ungebührlichen Entweihung des Kirchhofes nicht mehr auf dem Kreuzwege vor dem Namendorfschen Kruge Nr.29, sondern an der bezeichneten Stelle am Kleinen Dorfe, wo der Weg nach Bennigsen abgeht, abgehalten werde und genehmigen solches. Kalenberg (Unterschriften) | |||
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