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Jahrmarkt1780-1849
Jahrmarkt in Gestorf
1780/92 u. 1838
Beim Gografen und den Amtsleuten waren die Jahrmärkte unbeliebt
Gegen den Willen der Gestorfer verlegte die Landesregierung den Markttag
25.6.1838
Die Gestorfer wollten den Jahrmarkt vom Kreuzweg und Kirchhof weghaben
16.8.1838
Die Jahrmarktverlegung wurde genehmigt
1807
Voigt Körber klagt: Der Gograf entziehe ihm die Dienstgelder
1824-1832
Hat die Gemeinde Gestorf die 1824 neu gebaute Orgel und die Wachskerzenlichter nicht bezahlt?
28.10.1830
Orgelbauer Kuhlmann, Gottsbüren, mahnt Gestorf an die Bezahlung der Orgel und droht mit Klage
| | 1792Gegen den Willen der Gestorfer verlegte die Landesregierung den Markttag5.10.1792: Gograf Scheeles Bericht u.a.:
...Die Einwohner sagen, dass sie auf einem Jahrmarkt, der auf den 4.Montag im September fällt,
ihre Waren und das Winterwerkzeug besser erhandeln und die Schulkinder die Schulbücher kaufen können.
Die Gestorfer sind angeblich gegen eine Terminverlegung nach Martini, weil sie dann herrschaftliche Gelder
und Dienstlöhne zu entrichten hätten, usw.
Das sind zum Teil widersprüchliche Angaben und keine Gründe gegen die Markttagsverlegung.
Der weitere Bericht des Gografen Scheele gleicht dem Bericht der Amtsleute zum Kalenberg an die
königl. Landesregierung, aus dem ich folgende Auszüge zitiere:
...sind die Gründe der Gemeinde beim Gesuch
so wenig zutreffend, dass sie gegen den Zeitwunsch der Gemeinde zu entscheiden sind,denn
- der Untertan ist um Michaelis mit dem Einscheuern seines Nachheues, beim Flachs, bei den Gartengewächsen
und mit der Aussaat des Winterkornes so sehr beschäftigt, dass ihm, wie uns mehrere
fleißige Hauswirte versicherten, die Jahrmärkte um diese Jahreszeit nicht gelegen falle.
Um Martini hingegen ist er nicht nur mit diesen Arbeiten fertig, sondern er hat auch bereits einen Teil seiner
Früchte zu Geld gemacht und dadurch die Mittel erlangt, sich auf dem Jahrmarkt die
nötigen Bedürfnisse für den Winter zu verschaffen.
- Es ist der größte Teil der herrschaftlichen Abgaben nicht auf Martini, wie von den Gestorfern vorgegeben,
sondern Michaelis fällig und daher den guten Hauswirten auch in dieser Rücksicht der Markt nach
Martini erwünschter.
Für die schlechten Haushälter aber wird landesväterlich gesorgt, in dem sie nicht die Gelegenheit haben, ihr
Geld zu einer Zeit zum Markt zu tragen, wenn sie herrschaftliche Abgaben berichtigen sollten, die wegen nichtsnutziger
Jahrmarktausgaben hernach durch verderbliche Exekutionen herausgepreßt werden müssen.
- Aus der gleichen Betrachtung ist es von Nutzen, wenn der Gestorfer Jahrmarkt
mit dem des benachbarten Hildesheimer Städtchen Elze auf einen Tag fällt.
Es leidet keinen Zweifel, dass mancher Müßiggänger, der im Besuchen der Märkte seine
Hauptbeschäftigung findet, dadurch abgehalten wird, sein Geld an zwei Orten zu vergeuden.
- Die Handelsleute, die die Jahrmärkte in Gestorf besuchen, sind größtenteils die Gestorfer
und benachbarten Schatz-Juden.
Da diesen der Montag nach Martini gelegen fällt, selbige auch nach dem Geiste ihrer Nation bei einem
kleinen Geldgewinn weder Witterung noch Wege scheuen, wird es nicht an Verkäufern nach Martini auf dem Jahrmarkt
zu Gestorf fehlen.
- Die Angaben im Gestorfer Gemeindebericht sind zum Teil falsch und verdienen keine Beachtung.
Die Knechte erhalten ihren Lohn zwar Martini, die Dienstmägde jedoch auf Michaelis.
Zu Michaelis haben die Häuslinge auch ihr Schutzgeld zu zahlen und an ihren Hauswirt ihre Miete zu entrichten.
Ansonsten haben die Untertanen zu allen Jahreszeiten bare Geldausgaben.
Der Markt nach Martini würde viele von leichtsinnigen Ausgaben abhalten.
Wir bitten darum...
das Gesuch der Gemeinde Gestorf abzuweisen...
(Abschluß) ...(und) (Unterschriften) ...
(Quelle: N.St.A. Hann., Dez. 80 Hannover I 3 c Bc 316)
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