KurzgeschichtenPastor Haccius2.SchulstelleJahrmarktFeuerbrünste1765-1811 Die Feuersbrunst von 1765. 29.4.1776 5.5.1794 1794 22.5.1811 1811 | 24.6.1765Die Feuersbrunst von 1765.Es war der 24.6.1765, Johannistag. Aus einer uns heute unbekannten Ursache legte eine Feuersbrunst in Gestorf von 22 Reihehofstellen 31 Gebäude in Schutt und Asche. Betroffen wurden Hofstellen vom Kreuzweg, vom Pfarrhofbrink und von der Suderstraße. Demnach hat der Brand aus einer Südsüdostwindrichtung im südlichen Teil der Suderstraße in der HofsteIle des Heinrich Ridder Nr.73, oder aus einer Nordnordwestwindrichtung am Kreuzweg in einer der Hofstellen von Friedrich Goslar Nr.7, Hans Cord Brandes Nr.15 oder Heinrich Zieseniß Nr.16 seinen Anfang gehabt. Um 1765 lagen die Reihehofstellen im Dorfkern im Bereich des Kreuzweges, den nördlichen Teilen des Baumhofes und der Westseite der Suderstraße bis zur Kalten Straße, sowie an der gesamten Ostseite der Suderstraße, des Pfarrhofbrinkes und der Neustadtstraße, dem östlichen Teil der Gografengasse und Teilen der Welle eng beieinander wie in Ackerbürgerstätten (siehe z.Z. noch die Lange Straße in Eldagsen). Um die Gefahren und die für Dorfbewohner so verheerenden Auswirkungen bei zukünftigen Feuersbrünsten zu mindern, beschloß man mit obrigkeitlicher Genehmigung, die Dorfmitte durch Aussiedlung einiger Hofstellen an den Dorfrand auf den Anger aufzulockern. Friedrich Goslar Nr.7, Hans Cord Brandes Nr.15, Ernst Schild Nr.66 und Heinrich Schaper Nr.103 wurden Hofansiedlungsplätze evor den Kleinen Wiesen zugewiesen, die 1766 bebaut werden konnten. Ihre alten Hofplätzee wurden getauscht, anderen Hofwirten verkauft oder an die Nachbarn aufgeteilt. Wegen das Fehlen von Plänen und Karten, die diese Veränderungen aufzeigen, kann bei der Feuersbrunst von 1765, wie auch bei der nächsten Feuersbrunst im Jahre 1776, die alte Hoflage der Ausgesiedelten nicht mehr genau festgestellt werden. Die Landschaftliche Brandkasse zahlte den 22 feuergeschädigten Hofwirten insgesamt 2075 Tlr. Brandgelder aus. Das Amt Calenberg gewährt 12 Hofwirten 3 Jahre und 10 Hofwirten 4 Jahre Taxfreiheit. | |||
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