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Pastor Haccius1759 - 18k
Pastor Georg Ludwig Haccius und Zeitgeschehnisse in Gestorf
1759/60
Wenn es ums Geld und Einnahmen ging, waren sich auch die Pastoren nicht einig
1759
... der Pastor wollte sie nicht trauen
1763
Pastor Haccius stritt mit der Pfarrwitwe Klippe um 4 Morgen Land
Bis 1797
Küster, Kantor und Dorfschullehrer waren derselbe Mann
1723-1795
Friedrich Christian Wittkugel, Küster, Kantor und Lehrer in Gestorf
Kirchengeld verbrannte in des Altarristen Pohles Haus
1774
Streit wegen der Linde auf dem Gestorfer Kirchhof
1775/76
Küster Wittkugel nahm die gebrannten Weihnachtslichter mit Gewalt an sich
10.8.1785
Gardereiter Engelke schoss mit scharfer Munition auf den Hund - Frau Riesenberg erlitt eine Nervenschwäche
1783-1786
Streit der Gemeinde gegen die Kirchenkommissare: Wer muß die neue Kirchenuhr bezahlen?
19.10.1786
König Georg III entschied gegen die Gemeinde. Antrag und Klage der Gestorfer wurden abgewiesen
1786
Wollte Küster Wittkugel Pastor Haccius herausfordern oder hatte er die Taufe tatsächlich vergessen?
1786
Küster Wittkugel streikte bei der Taufe, weil er von den Paten für sich eine Extrabezahlung erzwingen wollte
1786
Pastor Haccius meldete dem Superintendenten noch andere Verfehlungen des Küsters Wittkugel
1786
Pastor Haccius musste solange auf der Kanzel predigen, bis fehlenden Oblaten vom Nachbardorf geholt worden waren
1786
Wittkugel hatte keine Oblaten im Hause. Pastor Haccius konnte erst nach mehreren Stunden das Abendmahl geben
1786
Durch nicht gelöschte Altarlichter wäre 1786 die Kirche fast in Brand geraten
1786
Im Abendmahlkelch war Wein mit Branntwein gemischt
1786
Streit beim Gottesdienst zwischen Pastor Haccius und Küster Wittkugel wegen eines unrichtig angegebenen Gesang
1786
Pastor Haccius will vom Küster Wittkugel ein Stück Land zurückhaben
1786/87
Sie brauchten obrigkeitliche Genehmigungen, um heiraten zu können
25.2.1790
Küster Wittkugels Hannöversches Lotterielos ging verloren
7.1.1797
Pastor Hacciuss Bericht vom verstorbenen Schullehrer Georg Ludwig Schwabe
30.10.1799
Auseinandersetzung mit der Gemeinde Adensen
| | 24.6.1765Kirchengeld verbrannte in des Altarristen Pohles HausAm Johannestag, dem 24.6.1765, hatte eine Feuersbrunst 22 Reihehofstellen in Gestorf eingeäschert, darunter
auch die Hofstelle des Maurermeisters und Halbkötners Friedrich Pohle.
Seine Hofstelle Nr.64 (1992 z.Zt. Heinrich Rasche) liegt an der Ostseite der Suderstraße.
Friedrich Pohle zählte als Amtsmaurermeister nicht zu den Armen in Gestorf.
Er genoß Vertrauen und Ansehen und war schon seit Jahren Altarrist (= Kirchenvorsteher) der Kirche Gestorf.
Obwohl es verboten war, vertraute man ihm, Kirchengelder zur Verwahrung für einige Tage mit nach seinem Hause zu nehmen.
Nun waren durch die Feuersbrunst auch Kirchengelder in seinem Hause mitverbrannt, für die Pohle aufzukommen hatte.
Es war für die damalige Zeit für einen Dorfbewohner ein beträchtlicher Betrag
und Pohle geriet in eine zwiespältige Lage.
Dies geht aus einem Bittbrief hervor, in dem Friedrich Pohle an das Königl. Konsistorium u.a. schreibt:
"Gestorf, den 18.2.1766
...
Königliche Konsistorium, Hannover
...
Bei der am Johannestage 1765 zu Gestorf entstandenen großen Feuersbrunst hat auch mich leider das Unglück
betroffen.
Durch die äußerst schnell und recht wütend um sich gegriffenen Flammen habe ich all das Meinige verloren.
Dadurch bin ich aus dem Wohlstand auf einmal an den Bettelstab gekommen.
Als Altarrist hatte ich an diesem für Gestorf traurigen und schreckensvollen Tage 3 Louisdor und
4 Rtlr. Cassen-Münze in meinem Hause in Verwahrung liegen, die von den Flammen mitverzehrt worden sind.
Sie zu retten war mir schlechterdings unmöglich, weil, wie jedermann hierselbst bekannt, mein Haus eins
derjenigen war, welches gleich anfänglich, ehe noch die geringste Löschhilfe geschehen konnte,
so plötzlich in volle Flammen geriet.
Wie ich aus der Kirche kommend zur Rettung nach meinem Hause eilte, war der Eingang in mein Haus nicht mehr
möglich, ohne sich der allergrößten Lebensgefahr auszusetzen...
Dieses wider mein Verschulden mir begegnete höchst traurige Schicksal setzt mich in die Notwendigkeit,
Ew. Exellentze pp. in Untertänigkeit zu bitten, ...,die Erstattung der obgedachten, zugleich mir
verlorengegangenen Kirchengelder huldreich zu erlassen und zu erlauben, diese in dem Kirchenregister abzusetzen.
Diese hohe Gnade...
in tiefster Untertänigkeit Ew. Exellentze untertänigster Knecht Friedrich Pohle.
(Quelle: K.Kr.Pattensen Ges.233)
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