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Kurzgeschichten

Feuerbrünste

2.Schulstelle

Jahrmarkt


Pastor Haccius

1759 - 18k
Pastor Georg Ludwig Haccius und Zeitgeschehnisse in Gestorf

1759/60
Wenn es ums Geld und Einnahmen ging, waren sich auch die Pastoren nicht einig

1759
... der Pastor wollte sie nicht trauen

1763
Pastor Haccius stritt mit der Pfarrwitwe Klippe um 4 Morgen Land

Küster, Kantor und Dorfschullehrer waren derselbe Mann

1723-1795
Friedrich Christian Wittkugel, Küster, Kantor und Lehrer in Gestorf

24.6.1765
Kirchengeld verbrannte in des Altarristen Pohles Haus

1774
Streit wegen der Linde auf dem Gestorfer Kirchhof

1775/76
Küster Wittkugel nahm die gebrannten Weihnachtslichter mit Gewalt an sich

10.8.1785
Gardereiter Engelke schoss mit scharfer Munition auf den Hund - Frau Riesenberg erlitt eine Nervenschwäche

1783-1786
Streit der Gemeinde gegen die Kirchenkommissare: Wer muß die neue Kirchenuhr bezahlen?

19.10.1786
König Georg III entschied gegen die Gemeinde. Antrag und Klage der Gestorfer wurden abgewiesen

1786
Wollte Küster Wittkugel Pastor Haccius herausfordern oder hatte er die Taufe tatsächlich vergessen?

1786
Küster Wittkugel streikte bei der Taufe, weil er von den Paten für sich eine Extrabezahlung erzwingen wollte

1786
Pastor Haccius meldete dem Superintendenten noch andere Verfehlungen des Küsters Wittkugel

1786
Pastor Haccius musste solange auf der Kanzel predigen, bis fehlenden Oblaten vom Nachbardorf geholt worden waren

1786
Wittkugel hatte keine Oblaten im Hause. Pastor Haccius konnte erst nach mehreren Stunden das Abendmahl geben

1786
Durch nicht gelöschte Altarlichter wäre 1786 die Kirche fast in Brand geraten

1786
Im Abendmahlkelch war Wein mit Branntwein gemischt

1786
Streit beim Gottesdienst zwischen Pastor Haccius und Küster Wittkugel wegen eines unrichtig angegebenen Gesang

1786
Pastor Haccius will vom Küster Wittkugel ein Stück Land zurückhaben

1786/87
Sie brauchten obrigkeitliche Genehmigungen, um heiraten zu können

25.2.1790
Küster Wittkugels Hannöversches Lotterielos ging verloren

7.1.1797
Pastor Hacciuss Bericht vom verstorbenen Schullehrer Georg Ludwig Schwabe

30.10.1799
Auseinandersetzung mit der Gemeinde Adensen

Bis 1797

Küster, Kantor und Dorfschullehrer waren derselbe Mann

Die Amts- und Dienstaufgaben des Küsters, des Kantors und des Dorfschullehrers waren von ganz verschiedener Art. In den größeren Orten wurden diese Ämter jeweils einzeln mit Personen besetzt. In Gestorf verrichtete die Dienste dieser Ämter, von der Reformation um 1543 bis 1797, nur ein Mann, weil bei einer Trennung der Ämter der Unterhalt der einzelnen Amtsinhaber nicht ausreichte. Die Dienste und Aufgaben innerhalb der verschiedenen Ämter hatten sich in den Jahrhunderten nur wenig verändert, wohl aber verbessert.

Die Dienste eines Küsters, Kantors und Dorflehrers waren u.a. folgende:

  1. Der Küster hatte Hilfsdienste für den Pastor und die Kirche zu leisten und wurde nach festen Preisen in Form von Naturalien oder Geldern für die einzelnen Dienste von der Kirche oder den Einwohnern bezahlt. Bei Amtsdienstleistungen erhielt er zumeist den dritten Teil von den Einnahmen, die dem Pastor zustanden. Von den Gütern, Freien Höfen und Reihestellen standen ihm jährlich Naturalabgaben zu, die in den Amtsbüchern schriftlich festgelegt waren. Sie sind anderweitig bereits beschrieben worden (s.u.a. in Chronik Gestorf I., S.261-384).
    Der Küster war zuständig für die Sauberkeit der Kirche, Vorbereitungen von Gottesdiensten, Taufen, Hochzeiten, Abendmahlen, das Glockenläuten usw. Wenn er seine Dienste von seinen Mägden und Knechten oder anderen Dienstboten verrichten ließ, musste er sie selbst entlohnen.
  2. Der Kantor war für die Kirchenmusik zuständig. Er musste die Orgel spielen können und leitete die Kirchenchöre. Nach unserem heutigen Berufsbild war er ein Angestellter der Kirche und wurde von der Kirchengemeinde entlohnt. Bis ins 20.Jahrhundert war der Kantordienst mit dem Dienst des 1.Lehrers verbunden. Nach 1919 war das Amt des Kantors und des 1.Schullehrers in Gestorf offiziell getrennt. In Gestorf spielten die 1.Schullehrer Harms, Daake und Söffker auch weiterhin in der Kirche die Orgel. Sie wurden jedoch nicht mehr Kantor, sondern Organist genannt.
  3. Der Dorfschullehrer wurde nach 1797 Haupt- oder 1.Lehrer genannt, weil in diesem Jahr erstmals ein 2.Lehrer bzw. ein Gehilfslehrer eingestellt wurde, dem er etwa 1/3 seiner Einnahmen überlassen musste. Die Lehrer erhielten ihre Einnahmen nicht von der Kirche, sondern von der Gemeinde und den Eltern der schulpflichtigen Kinder. Daneben hatten die Lehrer von der Gemeinde Schulländereien in Nutzung und wohnten in dem der Gemeinde gehörenden Schule. Nach dem nachweislichen Bestehen der Schule im Jahre 1588 wurde diese in den folgenden 2 1/2 Jahrhunderten von den schulpflichtigen Kindern schlecht besucht, weil nicht alle Eltern das Schulgeld bezahlen konnten oder wollten, und viele Eltern eine geldeinbringende Arbeit ihrer Kinder dem Lernen in der Schule den Vorzug gaben.

Weil die drei Ämter Küster, Kantor und Schullehrer nicht voll ausgefüllt werden konnten, blieben sie bis 1797 vereint. Trotzdem hätte man nach 1750 in Gestorf wegen mehr werdender Schulkinder einen 2.Lehrer einstellen können. Wegen Nichtinteresse und Sinn fürs Sparen vieler Gestorfer Einwohner sah das Konsistorium in Hannover diese Notwendigkeit nicht. Erst mehrere Bittschriften des Pastors Haccius bewirkten, dass das Konsistorium einen Gehilfslehrer bzw. 2.Lehrer einstellte.

Die Namen und Amtszeit der Küster, Kantore und Lehrer in Gestorf sind in der Chronik Gestorf I, S. 172 beschrieben.

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