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Kurzgeschichten

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Pastor Haccius

1759 - 18k
Pastor Georg Ludwig Haccius und Zeitgeschehnisse in Gestorf

1759/60
Wenn es ums Geld und Einnahmen ging, waren sich auch die Pastoren nicht einig

1759
... der Pastor wollte sie nicht trauen

Pastor Haccius stritt mit der Pfarrwitwe Klippe um 4 Morgen Land

Bis 1797
Küster, Kantor und Dorfschullehrer waren derselbe Mann

1723-1795
Friedrich Christian Wittkugel, Küster, Kantor und Lehrer in Gestorf

24.6.1765
Kirchengeld verbrannte in des Altarristen Pohles Haus

1774
Streit wegen der Linde auf dem Gestorfer Kirchhof

1775/76
Küster Wittkugel nahm die gebrannten Weihnachtslichter mit Gewalt an sich

10.8.1785
Gardereiter Engelke schoss mit scharfer Munition auf den Hund - Frau Riesenberg erlitt eine Nervenschwäche

1783-1786
Streit der Gemeinde gegen die Kirchenkommissare: Wer muß die neue Kirchenuhr bezahlen?

19.10.1786
König Georg III entschied gegen die Gemeinde. Antrag und Klage der Gestorfer wurden abgewiesen

1786
Wollte Küster Wittkugel Pastor Haccius herausfordern oder hatte er die Taufe tatsächlich vergessen?

1786
Küster Wittkugel streikte bei der Taufe, weil er von den Paten für sich eine Extrabezahlung erzwingen wollte

1786
Pastor Haccius meldete dem Superintendenten noch andere Verfehlungen des Küsters Wittkugel

1786
Pastor Haccius musste solange auf der Kanzel predigen, bis fehlenden Oblaten vom Nachbardorf geholt worden waren

1786
Wittkugel hatte keine Oblaten im Hause. Pastor Haccius konnte erst nach mehreren Stunden das Abendmahl geben

1786
Durch nicht gelöschte Altarlichter wäre 1786 die Kirche fast in Brand geraten

1786
Im Abendmahlkelch war Wein mit Branntwein gemischt

1786
Streit beim Gottesdienst zwischen Pastor Haccius und Küster Wittkugel wegen eines unrichtig angegebenen Gesang

1786
Pastor Haccius will vom Küster Wittkugel ein Stück Land zurückhaben

1786/87
Sie brauchten obrigkeitliche Genehmigungen, um heiraten zu können

25.2.1790
Küster Wittkugels Hannöversches Lotterielos ging verloren

7.1.1797
Pastor Hacciuss Bericht vom verstorbenen Schullehrer Georg Ludwig Schwabe

30.10.1799
Auseinandersetzung mit der Gemeinde Adensen

1763

Pastor Haccius stritt mit der Pfarrwitwe Klippe um 4 Morgen Land

Pastor G.L.Haccius hatte nach seinem Amtsantritt mit seines Vorgängers Pastor Klippes Wwe.Marie Luise Klippe, geborene Engelbrecht, am 22.8.1760 einen Wirtschaftsvergleich abgeschlossen. In diesem Vergleich waren der Pfarrwitwe Klippe zeitlebens die Nutzung des Pfarrwitwentums und - dies wurde der strittige Punkt - 4 Morgen Land gegeben worden. Nach der Auffassung des Pastors Haccius hatte er die 4 Morgen der Wwe.Klippe wegen ihrer Notlage, bedingt durch 2 unmündige Kinder, freiwillig und nur für einen von ihm zu bestimmenden Zeitraum überlassen.
Die Wwe.Klippe war der Meinung, dass die 4 Morgen Land ihr für die Zeit ihres Lebens zur Nutzung zuständen.
Im Sommer 1763 brach der Streit offen aus, es kam zur Klage, die erst im November 1763 vom Konsistorium entschieden wurde.
Die gegenseitigen Standpunkte und die Vorgänge im Sommer 1763 wurden am besten in der Klageschrift des Pastors Haccius vom 1.9.1763 beschrieben, in dem er u.a. erklärte:
...dass die Wwe. Klippe ihn bei der zwischen ihnen beiden betroffenen Abfindung ersucht habe, ihr zu dem Pfarrwitwenlande an noch 4 Morgen Pfarrländerei zum besten ihrer damals unversorgten Kinder zum Gebrauch einzugeben. Unter dem Vorbehalt, diese 4 Morgen jederzeit wieder an sich nehmen zu können, habe er ihr diese 4 Morgen abgetreten. Da die Wwe. Klippe nun keine unversorgten Kinder mehr bei sich habe, welches die einzige Ursache seiner freiwilligen Landabtretung gewesen sei, die Wwe.Klippe bei ihrer jetzigen Haushaltung nicht zum besten ihrer Kinder handelt, was ihr von ihren Kindern desöfteren unter Tränen vorgehalten ist, sehe er (Pastor Haccius) in der freiwilligen Überlassung dieser 4 Morgen keinen Sinn und Zweck mehr, zumal die Wwe. diese 4 Morgen schon an einen Dritten abtreten wollte, wozu sie nicht befugt sei.
Er habe nun von den 4 Morgen schon 2 Morgen wieder beackern und besäen lassen, sei aber bereit, den Kindern der Wwe. zu helfen, indem er für sie vorerst jährlich die Landzinsen zukommen lassen wolle. Dass die Wwe.Klippe sich in der Vergleichsniederschrift darauf berufe, dass bei der Abtretung der 4 Morgen die von ihm hinzugefügte Bedingung mit den Worten "jedoch ohne Konsequenz" zu ihren Gunsten auszulegen sei, komme der Unwissenheit des den Vergleich ausgeschriebenen Schulmeisters zu. Der Superintendent Erythropel hätte den Vergleich dazumal durchgesehen und könne und wolle die Richtigkeit seiner Angaben bezeugen.
Er selbst sei 1760, zur Zeit des Vergleichs, noch unverheiratet gewesen und habe fast gar keinen Haushalt gehabt. Die Länderei, von denen er nebst den anderen Pfarreinkünften sein gesamtes Auskommen bestreiten müsse, habe er damals noch nicht so notwendig gebraucht. Die Wwe.Klippe dagegen, derer er sich immer angenommen und geholfen habe, habe damals 2 unversorgte Kinder gehabt und ihm immer geklagt, dass ihr der Unterhalt schwer falle und sie zu ihrem Witwenland deswegen gern ein paar Morgen mehr habe. Dieser Bitte habe er freiwillig stattgegeben unter der Bedingung, dass es ihm frei stehen solle, das Land zu seinem eigenen Gebrauch nach Gefallen wieder zurückzunehmen. Die Voraussetzung der Bedürftigkeit sei bei der Wwe. Klippe nicht mehr vorhanden. Er selbst benötige die Länderei aber dringend zum eigenen Unterhalt.
Es sei ihm sehr unangenehm, in einen Prozess mit der Wwe.Klippe verwickelt zu sein. Sie sei jedoch so weit gegangen, mit Gewalt auf die 2 von den strittigen 4 Morgen zu gehen, die er je einen mit Gerste und Wicken besät und nun die Früchte auch gemäht und aufbinden lassen. Sie habe einfach, bevor die Früchte trocken gewesen, diese weggenommen, auf Wagen geladen und unter großem Geschrei und Frohlocken in ihre Scheune fahren lassen.
Was den Ofen anbelange, den die Wwe.Klippe jetzt beanspruche, so habe sie in den vergangenen Jahren nie ihr Eigentumsrecht erwähnt. Er sei der Letzte, der ihr ihr Eigentum vorenthalten wolle. Er verlange aber, dass sie einen Eigentumsrechtbeweis vorbringe, zumal der Gemeinde nicht zuzumuten sei, einen der Gemeinde gehörenden Ofen der Wwe. zu geben, um einen auf Gemeindekosten gekauften Ofen nochmals neu anzuschaffen.
Um aber zu einem Ende dieses Ländereistreites zu kommen, erbiete er sich, die Landzinsen für diese Länderei freiwillig der Wwe. Klippe zu bezahlen und somit praktisch sein eigenes Land zu pachten... (von G.L. Haccius)
Am 9.11.1763 entschied das Konsistorio, dass die Wwe.Klippe das Erntegut behalten, die Pflug-, Einsaat- und Bestellungskosten dagegen erstatten soll. Pastor Haccius kann die 4 Morgen ab jetzt nutzen, muß der Wwe.Klippe jährlich 8 Tlr. 24 Groschen bis zur Beendigung des Witwenstandes zahlen.

(Quelle: N.St.A. Han.83 III Nr.269 und Ges. A 212)

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