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Pastor Haccius

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Kurzgeschichten

1700 - 1750
Das Hammellaufen - Eine Hochzeitssitte der Schäfer

1710
... sie wollten keinen alten abgelebten Pastor zum Pfarrherrn haben

1711
Der neue Pastor wollte für die v. Ilten zu Gestorf und den Adel nicht beten

1711/12
Pastor König musste sich fügen. Er wollte bei Beerdigungen v. Iltenscher Familienmitglieder kein Sondergeläut geben

1728/1731
Das gestohlene Altarlaken

Auch Pastor Klippe wollte für Georg v. Ilten kein Sondersterbegeläut geben

1749

Auch Pastor Klippe wollte für Georg v. Ilten kein Sondersterbegeläut geben

Es waren 37 Jahre vergangen. Wieder kam es wegen des Sondersterbegeläuts für ein Mitglied der Familie v.Ilten zum Streit zwischen dem Pastor Klippe, Küster Lauenstein und den Dorfbewohnern einerseits und den v.Ilten andererseits. Wie beim Pastor König in den Jahren 1711/12 und den vergangenen Jahren, waren die v.Ilten nicht bereit, für die Erhaltung der Kirche, Pfarre und Schule Gelder zu geben. Die Gestorfer Einwohner mussten die Kosten für diese Gebäude allein aufbringen.
Nun war der Generalleutnant Georg v.Ilten gestorben. Er war ein Sohn Jobst Hermann v.Iltens und ein Bruder des bereits verstorbenen Ernst August v.Ilten und des noch lebenden Thomas Eberhard v.Ilten. Im Gegensatz zu seinen Brüdern hatte Georg v.Ilten kein eigenes Gut und kein Privatgrundeigentum in Gestorf. Er war nur passiver Mitbesitzer der v.Iltenschen Lehen und nur in den Kinderjahren in Gestorf wohnhaft gewesen.
Die Pastöre und Dorfbewohner waren dem im Jahre 1712 an den Pastor König gegangenen Befehl der Obrigkeit gefolgt, der anordnete, dass den v.Ilten, die ein Gut in Gestorf besitzen und deren Familienangehörigen beim Sterbefall ein Sondergeläut gegeben werde. Ein Todesfall wie beim Georg v.Ilten war in der Zwischenzeit in Gestorf nicht vorgekommen. Thomas Eberhard v.Ilten rechnete ihn als Bruder zur v.Iltenschen Familie, und für den Pastor Klippe und die Dorfeinwohner war der seit Jahrzehnten in der Fremde gewesene Generalleutnant ein nicht mehr zur Familie v.Ilten gehörender Fremder, der allerdings in Gestorf beerdigt werden sollte.
In der Kirchenregistratur der Vergangenheit fand sich keine Verhaltensnachricht für solch einen Fall. Auch die v.Ilten waren unsicher, ob dem Generalleutnant ein Sondergeläut rechtlich zustehe.
Die v.Ilten ließen durch ihren Verwalter Ludwig Köster beim Küster Lauenstein anfragen, was für ein Geläut für den Generalleutnant Georg v.Ilten vorgesehen sei? Johann Erich Lauenstein Nr.30, seit etwa 40 Jahren Küster in Gestorf, konnte sich an einen gleichartigen Fall nicht erinnern. Zu seiner Zeit sei das längere Sterbegeläut nur Adeligen gewährt worden, die Besitzer eines adeligen Hofes waren.
Pastor Klippe, Küster Lauenstein und die Gemeindeeinwohner entschieden sich gegen ein verlängertes Sterbegeläut für Georg v.Ilten, zumal sich die v.Ilten ganz von aller Beisteuer zur Unterhaltung der Kirche, Pfarre und Schule losgemacht und die Kirche von den Herren des Adels nichts zu erwarten habe.
Der Verwalter Köster sollte dagegen für die v.Ilten ein adeliges Sondergeläut für Georg v.Ilten durchsetzen. Er sandte deswegen einen Eilboten zum Konsistorium nach Hannover, der einen Befehl für ein Sondergeläut erwirken sollte. Die Antwort des Konsistoriums, (die ich nicht in den Akten fand) , war nicht eindeutig. Der Verwalter Köster war der Ansicht, dass ein Sondergeläut befohlen sei. Er teilte seine Ansicht dem Küster Lauenstein und dem Pastor Klippe mit. Diese waren anderer Ansicht und von einer Anordnung für ein Sondergeläut nicht überzeugt.
Da nun die Beerdigung mit dem Geläut schon auf den kommenden Montag angesetzt war, sandte der Pastor Klippe noch am Sonntag einen Eilboten an den Superintendenten Heidelmann in Jeinsen, um für sich Verhaltungsbefehle wegen des Geläuts zu erbitten.
Wie der Superintendent entschieden hat, ist leider nicht bekannt, da eine Akte oder ein Schreiben hierüber nicht gefunden wurde.
Zu vermuten ist, dass sich die v.Ilten, wie zumeist in jener Zeit, als die Stärkeren durchgesetzt haben, und der Pastor Klippe, Küster Lauenstein und die Dorfeinwohner das Sondergeläut für den Generalleutnant Georg v.Ilten geben mussten.

(Quelle: Ges.A 202)

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