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Kurzgeschichten1700 - 1750
Das Hammellaufen - Eine Hochzeitssitte der Schäfer
1710
... sie wollten keinen alten abgelebten Pastor zum Pfarrherrn haben
1711
Der neue Pastor wollte für die v. Ilten zu Gestorf und den Adel nicht beten
1711/12
Pastor König musste sich fügen. Er wollte bei Beerdigungen v. Iltenscher Familienmitglieder kein Sondergeläut geben
Das gestohlene Altarlaken
1749
Auch Pastor Klippe wollte für Georg v. Ilten kein Sondersterbegeläut geben
| | 1728/1731Das gestohlene Altarlaken1723 hatte des Geheimrats und vormaligen Staatsministers Jobst Hermann v.Ilten, Gutsbesitzer in Gestorf,
Ehefrau Hedwig Lucia Grote der Kirche in Gestorf ein wertvolles Altarlaken geschenkt, das im Februar 1728 gestohlen wurde.
Aus dem damaligen Schriftwechsel geht nicht hervor, wann der 1731 des Diebstahls bezichtigte
Dragoner Hans Hermann Gömann in den Verdacht kam.
Es existiert von dem Diebstahlsvorgang nur ein Briefbericht aus dem Jahre 1731, in dem der Konsistorial-
und Kirchenrat Tappen vom Superintendenten in Jeinsen einen Bericht forderte, der vom Pastor König
in Gestorf beantwortet wurde.
12.10.1731:
Der Konsistorial- und Kirchenrat Tappen schrieb u.a.:
"...
Es hat das Königl. und Kurfürstl. Generalkriegsgericht eine Anfrage an uns gerichtet,
wasmaßen selbiges wegen der gegen einen Dragoner Pontpietenschen Regiments namens Hans
Hermann Gömann zu wissen nötig ist.
Gömann ist wegen eines aus der Kirche in Gestorf gestohlenen Altarlakens in Haft genommen...
Es wird dabei angesucht, Nachricht zu erteilen.
Ihr habt demnach den Prediger König, den Küster Lauenstein, wie auch wenn sonst jemand in Gestorf davon
Wissenschaft haben sollte, über den Diebstahl zu vernehmen, deren Aussage zu Protokoll zu setzen,
und dasselbe nebst Eurem pflichtmäßigen Bericht anhero einzusenden.
Hannover, den 12.10.1731
Johann P. Tappen, Konsistorial- und Kirchenrat."
Die Berichtsanforderung des Generalkriegsgerichts bzw. des Konsistorialrats Tappen wurde vom Superintendenten
zu Jeinsen an den Pastor König in Gestorf weitergeleitet, der dem Superintendenten u.a. berichtete:
20.10.1731:
"Hochehrwürdiger und Hochgelehrter, Hochzuehrender Herr Superintendent!
Den mir zugefertigten Konsistorialreskript zu gehorsamer Folge dienet hiermit zur Nachricht des gegen den
Dragoner Hans Hermann Gömann, betreff des von ihm aus der Gestorfer Kirche gestohlenen Altarlakens,
vor dem Königl.- und Kurfürstl. Generalkriegsgericht angestellten Untersuchung, teilen wir mit:
- Das gestohlene Altarlaken ist von der Ehefrau des Geheimrats Jobst Hermann v.Ilten, Hedwig
Lucia Grote, im Jahre 1723 als ein kostbares Präsent unserer Kirche frei geschenket worden.
- Den eigentlichen Tag, an dem das Altarlaken
gestohlen worden, haben wir nicht genau angemerkt.
Es ist aber gewiss, dass der Diebstahl zwischen Lichtmeß und Faßnacht 1728 im Februar,
und zwar in der Nacht vom Dienstag auf den Mittwochen geschehen ist.
- Die Beschaffenheit des entwendeten Altarlakens belangend, so ist das Altarlaken von rotem feinem Scharlach gewesen,
das auf den Rahmen, welcher nicht nur vorn sondern auch an den Seiten den Altar umgeben, angenagelt und fest gemacht war.
Die Kostbarkeit dieses Kirchen-Zierats hat sonderlich darin bestanden, dass der mit Scharlach
(- von dem die Probe anliegend hierbei liegt -)
überzogene Rahmen nicht nur oben mit einem weiter ausgedehntem goldenem Kreuz, sondern auch ringsherum oben
und unten mit einer etwa zwei Finger guten breiten goldenen Borde verzieret gewesen.
Solch einen Rest hat der Gestorfer Wachtmeister Rummel bei dem Dragoner Hans Hermann Gömann
in dessen Patronentasche gefunden.
Die Reste des von den Motten ganz zerfressenen Scharlach bezeugen dies deutlich.
Nach meinem Überschlag hat die Borde über 30 Ellen gemessen nebst dem Scharlach, der auch
mehrere Ellen lang und breit müssen gewesen sein.
Der Königl. und Kurfürstl. Kriegskanzelist Herr Feldstein in Hannover wird von dem Geldpreis die zu
erwissende Nachricht geben können, da durch ihn und des Herrn Geheimrats Jobst Hermann v.Ilten damaligen
Kammerdieners Hand der Kauf des Altarlakens gegangen.
Habe dieses eigenhändig und pflichtmäßig berichten sollen, der ich mit aller Ergebenheit beharre
Ew. Hochehrwürdigen, meines Hochgeehrten Superintendenten dienstwilliger Pastor König."
(Quelle: Kreiskirchenarchiv Pattensen, Ges.A 212)
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