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Pastor Haccius

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Kurzgeschichten

1700 - 1750
Das Hammellaufen - Eine Hochzeitssitte der Schäfer

1710
... sie wollten keinen alten abgelebten Pastor zum Pfarrherrn haben

Der neue Pastor wollte für die v. Ilten zu Gestorf und den Adel nicht beten

1711/12
Pastor König musste sich fügen. Er wollte bei Beerdigungen v. Iltenscher Familienmitglieder kein Sondergeläut geben

1728/1731
Das gestohlene Altarlaken

1749
Auch Pastor Klippe wollte für Georg v. Ilten kein Sondersterbegeläut geben

1711

Der neue Pastor wollte für die v. Ilten zu Gestorf und den Adel nicht beten

Die Gemeinde Gestorf hatte mit dem ihr aufgezwungenen Pastor Hermann Backhausen Pech gehabt. Im Jahr 1711 bekamen die Gestorfer einen jungen Prediger, den Pastor Heinrich Joachim König zum Pfarrherrn. Pastor König brachte eigene Vorstellungen von den Formen des Gottesdienstes und von verschiedenen kirchlichen Bräuchen mit nach Gestorf. Vor seinem Amtsantritt hatten die Gestorfer Einwohner schon einen Streit mit den v.Ilten und den v.Jeinsen. Der Adel wollte für die Kirche, Pfarre und Schule seine anteiligen Kosten für Reparaturen, Dienstleistungen und Unterhaltungsgebühren nicht pflichtig wie die Dorfbewohner, sondern Gelder nur in der Form von Geschenken und in eigenbeliebiger Höhe zahlen. Die Adeligen wollten auch beim Tode eines Familienmitgliedes für das dem Adel zustehende längere Sterbegeläut kein Geld geben. Der neue Pastor König stellte sich in dem Streit Einwohner gegen den Adel parteiisch auf die Seite der Dorfbewohner. Dies brachte den Pastor in einen Gegensatz zum Adel. Die v.Ilten beschwerten sich über ihn bei den Kurfürstlich Braunschweig-Lüneburgischen Konsistorial- und Kirchenräten in Hannover. Diese teilten dem Patron der Gestorfer Kirche, Abt Gerhard zu Loccum, den Streit in Gestorf mit. Abt Gerhard ließ sich vom Pastor König über die Gründe des Streites zwischen den Gestorfer Einwohnern und dem Adel berichten. In der Beschwerde der v.Ilten über den Pastor König war diesem vorgeworfen worden, dass er in der Kirche zu Gestorf schädliche Neuerungen einführe und u.a. für den Adel nicht beten wolle. Die Konsistorial- und Kirchenräte forderten nun den Superintendenten Schmidt zu Jeinsen auf, sich von der Richtigkeit der v.Iltenschen Beschwerde zu überzeugen und von schädlichen Neuerungen den Räten zu berichten. So wollten sie wissen:

  1. ob der Pastor König nach den gewöhnlichen seit undenklichen Jahren gebräuchlichen kirchlichen Formen des Ortes für die in Gestorf eingepfarrten Edelleute nicht beten wollte?
  2. ob der Pastor König die Aposteltage nach seinem Belieben feiere oder nicht feiere? Er habe am verwichenen St.Jakobi Tage nicht gepredigt. Die Leute, die davon nichts gewusst, hätten lange Zeit vergeblich auf dem Kirchhofe gestanden.
  3. ob der Pastor König nicht haben leiden wollen, dass die Bräute vor dem Altar nicht zur rechten Seite des Bräutigams, sondern zu dessen Linken knien sollen und dergleichen Neuerungen mehr.


Am 3.9.1711 schrieben die Konsistorial- und Kirchenräte zu Hannover dem Superintendenten Schmidt zu Jeinsen wegen des Pastors König zu Gestorf u.a. folgendes:
"Euren wegen des Predigers König und der von demselben unternommenen Neuerungen in Gestorf uns zugesandten Bericht haben wir erhalten. Nun hättet Ihr Euch unserem vorigen Schreiben vom 30.7.1711 zufolge nach des gedachten Predigers Verhalten erkundigen, ihm aber davon nichts sagen sollen. Da aber solches geschehen, habt Ihr dem Prediger König anzudeuten, dass man seine Eigenmächtigkeiten für diesmal unter der Bedingung für straflos lassen wolle, dass er sich gleich seinen Vorpredigern hinkünftig allen Neuerungen beim Gottesdienst und den Amtsvorrichtungen enthalten solle. Auch solle er in der bisher gebrachten Form, ohne Änderung eines Wortes, die eingepfarrten Adeligen Gestorfs in das gemeine Kirchengebet mit einschließen.
Mithin habt Ihr dem Pastor König auch vorzustellen, wie unvorsichtig er gehandelt, dass er durch seine Weigerung die Adeligen wegen geringer Ursache sich zum Feinde gemacht habe. Was aber Eure über die Adeligen gemachten Beschwerden betrifft, darauf soll, wenn Ihr deswegen mit besonderen Beweisen einkommen werdet, als dann entschieden werden..."
(Unterschrift:) Spilcker, Kurfürstlich Br. Lün. Konsistorial- und Kirchenrat.

(Quelle: Ges.A 203 und Han.75, Nr.1460)

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