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Kurzgeschichten16./17.Jahrh.
Was man beim Feiern zu beachten hatte
1604-1653
Streit wegen des Kloster Escherder Landes im Lütjen Gestorfer Felde
1665
Saufgelage und eine Schlägerei auf dem Gutshofe des Georg v.Ilten
1668
Gograf Heinemann musste Luder ins Jeinser Holz bringen lassen
29.12.1681
Streit wegen einer gerissenen Gans
1683
Der Lehmkuhlenstreit
1683
Streit wegen der ein Schwein reißenden Hunde zwischen Vogt Jürgen Kaiser und dem Stadtschreiber Jobst Wecke
1684
Mühlenmahlzwangprozeß - Wwe. v. Staffhorst wollte sich einem Mahlzwang in der Kalenberger Mühle nicht unterwerfen
Der Wasser-Pump-Prozeß
1686
Pastor Lüdemann wuße nicht, ob ihm vom Kirchenland das Weinkaufgeld zustand
1686
Gestorfer Pfarrkötner wollten den Weinkauf an den neuen Pastor nicht bezahlen
1697
Raubüberfall vorm Horn in der Lütjen Gestorfer Flur
| | Tagesgeschehnisse: 1600-1609
1610-1619
1620-1629
1630-1639
1640-1649
1650-1659
8.10.1684Der Wasser-Pump-ProzeßAuf dem Dorfanger, der im Süden, Westen und Norden bis an die Rote Beeke das Dorf Gestorf
hufeisenförmig begrenzte, befanden sich mehrere Teiche, die neben anderen Nutzungsarten vorrangig
zum Tränken des auf dem Anger weidenden und aus den Flurteilen zurückkehrenden Weideviehes genutzt wurden.
Bis ins 19.Jahrhundert hinein lagen die größeren dieser Teiche an natürlichen Wasserläufen
und an den aus dem Dorf führenden Weidetriften.
Heute sind alle diese Teiche nicht nur verschwunden, sie liegen auch innerhalb des Dorfes in dem sich nach Süden,
Westen und Nordwesten ausgedehnten Gestorfer Wohngebiet.
Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit zu vermuten, dass es bei dem nachfolgend beschriebenen Wasser-Pumpstreit
um den in der Jetztzeit sogenannten Vogells Teich ging, der in unmittelbarer Nähe des Freihofes Nr.112 lag,
und dessen Besitzerin damals die streitbare Wwe.v.Staffhorst war.
In den Klageschriften der Dorfschaft Gestorf und den Gegenschriften der Wwe.v.Staffhorst, die zu dem Amtmann
zum Kalenberg ein feindschaftliches Verhältnis hatte, bekommen wir einen Einblick
in die Zeit vor 1700 und in die Rechte, Bräuche und Handlungen der damaligen Zeit.
8.10.1684
Die Gestorfer Einwohner klagten gegen die Wwe.v.Staffhorst, die eine Viehtränke der Dorfschaft zu einem
Fischteich gemacht und Eigentumsrechte beansprucht hatte.
Die Dorfschaftsvertreter schilderten die Geschehnisse.
"Die Dorfschaft Gestorf habe auf dem Anger, unweit des Freihofes der Wwe.v.Staffhorst, eine Viehtränke.
Kürzlich habe die Wwe.v.Staffhorst diese Viehtränke von ihren Leuten vertiefen lassen,
um sie zu einem von ihr zu nutzenden Fischteich zu machen.
Auf den Widerspruch der Dorfschaft habe die Wwe.v.Staffhorst die Viehtränke als ihr Eigentum bezeichnet.
Die Dorfschaft Gestorf könne es nicht zulassen, dass ohne ihre Einwilligung und Genehmigung an
der Viehtränke, die der ganzen Dorfschaft gehöre, Veränderungen vorgenommen würden.
Die Dorfschaft habe nichts zu vergeben und sie wüsste auch nicht, dass dies in Bezug der Viehtränke
irgendwie einmal geschehen sei."
Die beklagte Wwe.v.Staffhorst wurde nun vom Amt Kalenberg vorgeladen, um ihr Eigentumsrecht nachzuweisen.
Diese kam der Vorladung nicht nach und sollte deshalb bestraft werden.
Die Wwe.v.Staffhorst legte Berufung ein.
Der Amtmann Schulze bezeichnete in einem Bericht an die fürstliche Kanzlei die Wwe. von Staffhorst als
eine "widersetzliche, von einem mutwilligen Kitzel befallene Person", die darauf ausgehe, Leute in
teueren Prozessen zu ermüden und zu erschöpfen, um dann in Vergleichen Vorteile für sich herauszuholen.
Sie versuche, sich der Gerichtsbarkeit des Amtes Kalenberg zu entziehen.
Die Wwe.v.Staffhorst erklärte in einem Brief an die fürstliche Kanzlei, "dass die Dorfschaft wegen des
Teiches eine unbefugte Klage gegen sie erhoben habe.
Sie sende als Eigentumsbeweis ein vom Notar Schrobbe beglaubigtes und von Zeugen bestätigtes Schriftstück mit.
Der Amtmann Schulze habe in seinem unerklärlichen Groll und Hass die Dorfschaft gegen sie aufgehetzt, und sie
habe schon des öfteren unter der Missgunst des Amtmannes zu leiden gehabt.
Den Teich betreffend könne sie nur mitteilen, dass der Gograf Curd Curdts, ihr Pflegevater,
den Hof mit dem Teich erblich gekauft habe.
Vor ungefähr 30 Jahren habe Curd Curdts den Teich ausgehoben und seitdem immer genutzt.
Keiner habe ihm, seiner Wwe. und ihr ihre Rechte streitig gemacht.
Allerdings sei auch ihre Pflegemutter, Curd Curdts Wwe., von den Gestorfern mit Hass und Feindschaft verfolgt worden.
Neben ihren verbrieften Rechten beweise noch ein im Teich befindlicher alter etwa hundertjähriger oder
noch älterer Grundzapfen, dass es immer ein Teich gewesen sei.
In einer Dorftränke sei ein Zapfen nie zu finden.
Dem parteilichen Amtmann gebühre es nicht, sie mit einer Strafe zu belegen.
Die Dorfschaft müsse ihre Klage beweisen.
Bis zum Bescheid wolle sie sich weiterer Arbeiten am Teich enthalten."
Nachtragend ist zu bemerken, dass die klagende Dorfschaft Gestorf und die beklagte Anna Wrede,
Christoph v.Staffhorst Wwe. anschließend noch dreimal zum fürstlichen Hofgericht wegen
des Wasserpumps bestellt wurden, um mündlich vernommen zu werden.
Das Verhandlungsergebnis und der richterliche Entscheid des fürstlichen Gerichts ist in den vorgefundenen
Akten nicht enthalten.
In den jüngeren Akten wird Vogells Teich als Gemeindeeigentum angeführt.
(Quelle: N.St.A. Hann. 74 Calenberg B I 3 g Nr.6)
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