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Kurzgeschichten

16./17.Jahrh.
Was man beim Feiern zu beachten hatte

1604-1653
Streit wegen des Kloster Escherder Landes im Lütjen Gestorfer Felde

1665
Saufgelage und eine Schlägerei auf dem Gutshofe des Georg v.Ilten

1668
Gograf Heinemann musste Luder ins Jeinser Holz bringen lassen

29.12.1681
Streit wegen einer gerissenen Gans

1683
Der Lehmkuhlenstreit

1683
Streit wegen der ein Schwein reißenden Hunde zwischen Vogt Jürgen Kaiser und dem Stadtschreiber Jobst Wecke

1684
Mühlenmahlzwangprozeß - Wwe. v. Staffhorst wollte sich einem Mahlzwang in der Kalenberger Mühle nicht unterwerfen

Der Wasser-Pump-Prozeß

1686
Pastor Lüdemann wuße nicht, ob ihm vom Kirchenland das Weinkaufgeld zustand

1686
Gestorfer Pfarrkötner wollten den Weinkauf an den neuen Pastor nicht bezahlen

1697
Raubüberfall vorm Horn in der Lütjen Gestorfer Flur

Tagesgeschehnisse:   1600-1609     1610-1619     1620-1629     1630-1639     1640-1649     1650-1659  
8.10.1684

Der Wasser-Pump-Prozeß

Auf dem Dorfanger, der im Süden, Westen und Norden bis an die Rote Beeke das Dorf Gestorf hufeisenförmig begrenzte, befanden sich mehrere Teiche, die neben anderen Nutzungsarten vorrangig zum Tränken des auf dem Anger weidenden und aus den Flurteilen zurückkehrenden Weideviehes genutzt wurden. Bis ins 19.Jahrhundert hinein lagen die größeren dieser Teiche an natürlichen Wasserläufen und an den aus dem Dorf führenden Weidetriften. Heute sind alle diese Teiche nicht nur verschwunden, sie liegen auch innerhalb des Dorfes in dem sich nach Süden, Westen und Nordwesten ausgedehnten Gestorfer Wohngebiet.
Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit zu vermuten, dass es bei dem nachfolgend beschriebenen Wasser-Pumpstreit um den in der Jetztzeit sogenannten Vogells Teich ging, der in unmittelbarer Nähe des Freihofes Nr.112 lag, und dessen Besitzerin damals die streitbare Wwe.v.Staffhorst war.
In den Klageschriften der Dorfschaft Gestorf und den Gegenschriften der Wwe.v.Staffhorst, die zu dem Amtmann zum Kalenberg ein feindschaftliches Verhältnis hatte, bekommen wir einen Einblick in die Zeit vor 1700 und in die Rechte, Bräuche und Handlungen der damaligen Zeit.

8.10.1684

Die Gestorfer Einwohner klagten gegen die Wwe.v.Staffhorst, die eine Viehtränke der Dorfschaft zu einem Fischteich gemacht und Eigentumsrechte beansprucht hatte.
Die Dorfschaftsvertreter schilderten die Geschehnisse.
"Die Dorfschaft Gestorf habe auf dem Anger, unweit des Freihofes der Wwe.v.Staffhorst, eine Viehtränke. Kürzlich habe die Wwe.v.Staffhorst diese Viehtränke von ihren Leuten vertiefen lassen, um sie zu einem von ihr zu nutzenden Fischteich zu machen. Auf den Widerspruch der Dorfschaft habe die Wwe.v.Staffhorst die Viehtränke als ihr Eigentum bezeichnet. Die Dorfschaft Gestorf könne es nicht zulassen, dass ohne ihre Einwilligung und Genehmigung an der Viehtränke, die der ganzen Dorfschaft gehöre, Veränderungen vorgenommen würden. Die Dorfschaft habe nichts zu vergeben und sie wüsste auch nicht, dass dies in Bezug der Viehtränke irgendwie einmal geschehen sei."
Die beklagte Wwe.v.Staffhorst wurde nun vom Amt Kalenberg vorgeladen, um ihr Eigentumsrecht nachzuweisen. Diese kam der Vorladung nicht nach und sollte deshalb bestraft werden. Die Wwe.v.Staffhorst legte Berufung ein.
Der Amtmann Schulze bezeichnete in einem Bericht an die fürstliche Kanzlei die Wwe. von Staffhorst als eine "widersetzliche, von einem mutwilligen Kitzel befallene Person", die darauf ausgehe, Leute in teueren Prozessen zu ermüden und zu erschöpfen, um dann in Vergleichen Vorteile für sich herauszuholen. Sie versuche, sich der Gerichtsbarkeit des Amtes Kalenberg zu entziehen.
Die Wwe.v.Staffhorst erklärte in einem Brief an die fürstliche Kanzlei, "dass die Dorfschaft wegen des Teiches eine unbefugte Klage gegen sie erhoben habe. Sie sende als Eigentumsbeweis ein vom Notar Schrobbe beglaubigtes und von Zeugen bestätigtes Schriftstück mit. Der Amtmann Schulze habe in seinem unerklärlichen Groll und Hass die Dorfschaft gegen sie aufgehetzt, und sie habe schon des öfteren unter der Missgunst des Amtmannes zu leiden gehabt. Den Teich betreffend könne sie nur mitteilen, dass der Gograf Curd Curdts, ihr Pflegevater, den Hof mit dem Teich erblich gekauft habe. Vor ungefähr 30 Jahren habe Curd Curdts den Teich ausgehoben und seitdem immer genutzt. Keiner habe ihm, seiner Wwe. und ihr ihre Rechte streitig gemacht. Allerdings sei auch ihre Pflegemutter, Curd Curdts Wwe., von den Gestorfern mit Hass und Feindschaft verfolgt worden.
Neben ihren verbrieften Rechten beweise noch ein im Teich befindlicher alter etwa hundertjähriger oder noch älterer Grundzapfen, dass es immer ein Teich gewesen sei. In einer Dorftränke sei ein Zapfen nie zu finden. Dem parteilichen Amtmann gebühre es nicht, sie mit einer Strafe zu belegen. Die Dorfschaft müsse ihre Klage beweisen. Bis zum Bescheid wolle sie sich weiterer Arbeiten am Teich enthalten."

Nachtragend ist zu bemerken, dass die klagende Dorfschaft Gestorf und die beklagte Anna Wrede, Christoph v.Staffhorst Wwe. anschließend noch dreimal zum fürstlichen Hofgericht wegen des Wasserpumps bestellt wurden, um mündlich vernommen zu werden. Das Verhandlungsergebnis und der richterliche Entscheid des fürstlichen Gerichts ist in den vorgefundenen Akten nicht enthalten. In den jüngeren Akten wird Vogells Teich als Gemeindeeigentum angeführt.

(Quelle: N.St.A. Hann. 74 Calenberg B I 3 g Nr.6)

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