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Kurzgeschichten16./17.Jahrh.
Was man beim Feiern zu beachten hatte
1604-1653
Streit wegen des Kloster Escherder Landes im Lütjen Gestorfer Felde
1665
Saufgelage und eine Schlägerei auf dem Gutshofe des Georg v.Ilten
1668
Gograf Heinemann musste Luder ins Jeinser Holz bringen lassen
29.12.1681
Streit wegen einer gerissenen Gans
Der Lehmkuhlenstreit
1683
Streit wegen der ein Schwein reißenden Hunde zwischen Vogt Jürgen Kaiser und dem Stadtschreiber Jobst Wecke
1684
Mühlenmahlzwangprozeß - Wwe. v. Staffhorst wollte sich einem Mahlzwang in der Kalenberger Mühle nicht unterwerfen
8.10.1684
Der Wasser-Pump-Prozeß
1686
Pastor Lüdemann wuße nicht, ob ihm vom Kirchenland das Weinkaufgeld zustand
1686
Gestorfer Pfarrkötner wollten den Weinkauf an den neuen Pastor nicht bezahlen
1697
Raubüberfall vorm Horn in der Lütjen Gestorfer Flur
| | Tagesgeschehnisse: 1600-1609
1610-1619
1620-1629
1630-1639
1640-1649
1650-1659
1683Der LehmkuhlenstreitFür den Gebäudebau war Lehm bis zum Ende des 19.Jahrhunderts eines der notwendigsten Baumaterialien.
Südlich und westlich des Dorfes Gestorf, auf dem Dorfanger und auf entfernteren Flurteilen,
wurden in den vorigen Jahrhunderten Kuhlen gegraben, um den Lehm für die Bauvorhaben zu gewinnen.
Die Lehmkuhlen mußten wieder eingeebnet werden.
14.05.1683:
Die Witwe von Staffhorst hatte für ihren Lehmbedarf mehrere Fuder Lehm abbauen lassen.
Hierbei war nach der Aussage der Dorfschaftvertreter unweit der Heerstraße eine mehr
als "1 1/2 Kerls" tiefe Kuhle entstanden, die am Tage und des Nachts wegen Einstürzung für
Menschen und Tiere gefährlich sei.
Nach geraumer Zeit forderte der Gograf die Witwe v.Staffhorst auf, die Lehmkuhle wieder anzufüllen und eben zu machen.
Die Witwe v.Staffhorst behauptet, sie hätte die Lehmkuhle nicht alleine gegraben und kam der Aufforderung nicht nach.
Es hätten vor ihr noch einige Bürger Lehmfuhren daraus gefahren und erst wenn die Vorgenannten
zuvorderst die Kuhle gleichmachten, wolle auch sie ihren Anteil verrichten lassen.
18.05.1683:
Gograf Heinemann berichtete dem Amtmann Schulze zum Kalenberg, daß durch die von der
Witwe v.Staffhorst Genannten zwar vor Jahren auch Kuhlen durch geringe Lehmentnahme entstanden,
die Kuhlen aber immer wieder angefüllt worden seien.
Die strittige Kuhle sei von der Witwe v.Staffhorst angefangen worden.
Nach dem Bericht des Gografen an den Amtmann zum Kalenberg verfügte dieser gegen die Witwe v.Staffhorst
eine Strafe von 10 Taler.
Diese bezahlte jedoch nicht und schaltete auf stur.
Am folgenden Montag wurde der Schuldnerin 1 Pferd vor dem Pflug ausgespannt und gepfändet.
Die Witwe v.Staffhorst beschwerte sich daraufhin bei der fürstlichen Kanzlei in Hannover,
weil ihr unrecht geschehen sei.
Sie hätte sich bereit erklärt, ihren Anteil an der Kuhleneinebnung zu leisten,
wenn vor ihr die anderen Beteiligten mit der Auffüllung begonnen hätten.
Diese von ihr als höchste Beschimpfung aufgefaßte ungerechtfertigte Pfändung ihres Pferdes
vor dem Pflug sei der Kanzleiordnung schnurstracks zuwider, weil während dieser hillen
(=eiligen)
Großsaatzeit keine Pferdepfändung stattfinden dürfen.
Der Amtmann Schulze hege gegen sie einen unverdienten Groll und eine Feindschaft, die er "bei einem behaglichem Kitzel
und zur Kühlung seines hitzigen Gemüts" an ihr auslasse.
22.05.1683:
Die fürstlichen Kanzleiräte zu Hannover befahlen dem Amtmann Schulze,
das gepfändete Pferd zurückzugeben und gaben der Witwe v.Staffhorst auf,
die Lehmkuhle wieder aufzufüllen und sich weiterer Grabungen in der Zukunft zu enthalten.
03.06.1683:
Amtmann Schulze zum Kalenberg bestätigte den Empfang des Befehls der fürstlichen Kanzlei
wegen der Rückgabe des Pferdes und habe der Witwe v.Staffhorst mitteilen lassen, daß
sie das Pferd abholen könne.
Die Lehmkuhle sei jedoch noch immer nicht eingeebnet.
Dagegen habe diese ungemein obstinate Frau, anstatt sich zur Auffüllung der Kuhle bereit zu erklären
und ihr Pferd abholen zu lassen, ihm nur unzählige trotzige Worte entboten, und u.a. gesagt,
daß sie das Pferd auf diese Weise nicht begehre, sondern daß er, der Amtmann, das Pferd wieder in
ihren Stall führen und eine Schadensvergütung leisten solle.
Da er, der Amtmann, verhüten wolle, daß die fürstliche Kanzlei weiterhin mit
nichtigen Beschwerden dieser bösen Intrigantin belästigt werde, habe er das Pfandpferd freigegeben.
Das Pferd habe dann von selbst den Stall seiner Herrin gesucht.
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