[ Fotoalbum ] [ Rundgang ] [ Sagen ] [ Vereine ]

[Logo] Gestorf

[ Gestorf ]

- bis_1399 - 1400 - 1500 - 1600 - 1700 - 1800 - 1900 - >   Suche nach:

Kurzgeschichten

16./17.Jahrh.
Was man beim Feiern zu beachten hatte

1604-1653
Streit wegen des Kloster Escherder Landes im Lütjen Gestorfer Felde

1665
Saufgelage und eine Schlägerei auf dem Gutshofe des Georg v.Ilten

1668
Gograf Heinemann musste Luder ins Jeinser Holz bringen lassen

29.12.1681
Streit wegen einer gerissenen Gans

Der Lehmkuhlenstreit

1683
Streit wegen der ein Schwein reißenden Hunde zwischen Vogt Jürgen Kaiser und dem Stadtschreiber Jobst Wecke

1684
Mühlenmahlzwangprozeß - Wwe. v. Staffhorst wollte sich einem Mahlzwang in der Kalenberger Mühle nicht unterwerfen

8.10.1684
Der Wasser-Pump-Prozeß

1686
Pastor Lüdemann wuße nicht, ob ihm vom Kirchenland das Weinkaufgeld zustand

1686
Gestorfer Pfarrkötner wollten den Weinkauf an den neuen Pastor nicht bezahlen

1697
Raubüberfall vorm Horn in der Lütjen Gestorfer Flur

Tagesgeschehnisse:   1600-1609     1610-1619     1620-1629     1630-1639     1640-1649     1650-1659  
1683

Der Lehmkuhlenstreit

Für den Gebäudebau war Lehm bis zum Ende des 19.Jahrhunderts eines der notwendigsten Baumaterialien. Südlich und westlich des Dorfes Gestorf, auf dem Dorfanger und auf entfernteren Flurteilen, wurden in den vorigen Jahrhunderten Kuhlen gegraben, um den Lehm für die Bauvorhaben zu gewinnen. Die Lehmkuhlen mußten wieder eingeebnet werden.

14.05.1683: Die Witwe von Staffhorst hatte für ihren Lehmbedarf mehrere Fuder Lehm abbauen lassen. Hierbei war nach der Aussage der Dorfschaftvertreter unweit der Heerstraße eine mehr als "1 1/2 Kerls" tiefe Kuhle entstanden, die am Tage und des Nachts wegen Einstürzung für Menschen und Tiere gefährlich sei.
Nach geraumer Zeit forderte der Gograf die Witwe v.Staffhorst auf, die Lehmkuhle wieder anzufüllen und eben zu machen. Die Witwe v.Staffhorst behauptet, sie hätte die Lehmkuhle nicht alleine gegraben und kam der Aufforderung nicht nach. Es hätten vor ihr noch einige Bürger Lehmfuhren daraus gefahren und erst wenn die Vorgenannten zuvorderst die Kuhle gleichmachten, wolle auch sie ihren Anteil verrichten lassen.

18.05.1683: Gograf Heinemann berichtete dem Amtmann Schulze zum Kalenberg, daß durch die von der Witwe v.Staffhorst Genannten zwar vor Jahren auch Kuhlen durch geringe Lehmentnahme entstanden, die Kuhlen aber immer wieder angefüllt worden seien. Die strittige Kuhle sei von der Witwe v.Staffhorst angefangen worden.
Nach dem Bericht des Gografen an den Amtmann zum Kalenberg verfügte dieser gegen die Witwe v.Staffhorst eine Strafe von 10 Taler. Diese bezahlte jedoch nicht und schaltete auf stur. Am folgenden Montag wurde der Schuldnerin 1 Pferd vor dem Pflug ausgespannt und gepfändet.
Die Witwe v.Staffhorst beschwerte sich daraufhin bei der fürstlichen Kanzlei in Hannover, weil ihr unrecht geschehen sei. Sie hätte sich bereit erklärt, ihren Anteil an der Kuhleneinebnung zu leisten, wenn vor ihr die anderen Beteiligten mit der Auffüllung begonnen hätten. Diese von ihr als höchste Beschimpfung aufgefaßte ungerechtfertigte Pfändung ihres Pferdes vor dem Pflug sei der Kanzleiordnung schnurstracks zuwider, weil während dieser hillen (=eiligen) Großsaatzeit keine Pferdepfändung stattfinden dürfen. Der Amtmann Schulze hege gegen sie einen unverdienten Groll und eine Feindschaft, die er "bei einem behaglichem Kitzel und zur Kühlung seines hitzigen Gemüts" an ihr auslasse.

22.05.1683: Die fürstlichen Kanzleiräte zu Hannover befahlen dem Amtmann Schulze, das gepfändete Pferd zurückzugeben und gaben der Witwe v.Staffhorst auf, die Lehmkuhle wieder aufzufüllen und sich weiterer Grabungen in der Zukunft zu enthalten.

03.06.1683: Amtmann Schulze zum Kalenberg bestätigte den Empfang des Befehls der fürstlichen Kanzlei wegen der Rückgabe des Pferdes und habe der Witwe v.Staffhorst mitteilen lassen, daß sie das Pferd abholen könne. Die Lehmkuhle sei jedoch noch immer nicht eingeebnet. Dagegen habe diese ungemein obstinate Frau, anstatt sich zur Auffüllung der Kuhle bereit zu erklären und ihr Pferd abholen zu lassen, ihm nur unzählige trotzige Worte entboten, und u.a. gesagt, daß sie das Pferd auf diese Weise nicht begehre, sondern daß er, der Amtmann, das Pferd wieder in ihren Stall führen und eine Schadensvergütung leisten solle.
Da er, der Amtmann, verhüten wolle, daß die fürstliche Kanzlei weiterhin mit nichtigen Beschwerden dieser bösen Intrigantin belästigt werde, habe er das Pfandpferd freigegeben. Das Pferd habe dann von selbst den Stall seiner Herrin gesucht.

Impressum