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Kurzgeschichten

16./17.Jahrh.
Was man beim Feiern zu beachten hatte

1604-1653
Streit wegen des Kloster Escherder Landes im Lütjen Gestorfer Felde

1665
Saufgelage und eine Schlägerei auf dem Gutshofe des Georg v.Ilten

1668
Gograf Heinemann musste Luder ins Jeinser Holz bringen lassen

Streit wegen einer gerissenen Gans

1683
Der Lehmkuhlenstreit

1683
Streit wegen der ein Schwein reißenden Hunde zwischen Vogt Jürgen Kaiser und dem Stadtschreiber Jobst Wecke

1684
Mühlenmahlzwangprozeß - Wwe. v. Staffhorst wollte sich einem Mahlzwang in der Kalenberger Mühle nicht unterwerfen

8.10.1684
Der Wasser-Pump-Prozeß

1686
Pastor Lüdemann wuße nicht, ob ihm vom Kirchenland das Weinkaufgeld zustand

1686
Gestorfer Pfarrkötner wollten den Weinkauf an den neuen Pastor nicht bezahlen

1697
Raubüberfall vorm Horn in der Lütjen Gestorfer Flur

Tagesgeschehnisse:   1600-1609     1610-1619     1620-1629     1630-1639     1640-1649     1650-1659  
29.12.1681

Streit wegen einer gerissenen Gans

Anna Wrede, des Johann Christoph v.Staffhorst, ehemaligen Amtmann zum Kalenberg Wwe., hatte den Freihof Nr.112 ihres Pflegevaters, des Gografen Curd Curdts, geerbt, der im Gografenwinkel in Gestorf liegt (s. Chronik Gestorf I. S.58) und z.Zt. von Christian Sustrate bewirtschaftet wird.
Die Wwe.v.Staffhorst Nr.112 hatte sozusagen "Haare auf den Zähnen" und versuchte ihren Besitz und ihre Einkünfte streitbar in rechtlicher und unrechtlicher Weise zu verteidigen und zu vermehren.
Einer ihrer Hunde hatte am 29.12.1681 angeblich eine Gans ihres Hofnachbarn und Halbkötners Fritze Borchers Nr.84 gerissen. Jobst Gerke und Dietrich Kölle Nr.83 hatten den Vorgang gesehen, und Fritze Borchers forderte für die Zuchtgans einen Schadenersatz von 12 gr.. Die Wwe.v.Staffhorst erkannte den Vorgang nicht an. Es sei nicht erwiesen, meinte sie, dass die Tötung der Gans durch ihren Hund geschehen sei, und außerdem sei Fritze Borchers Gans nicht 12 sondern nur 6 gr. wert.
Es kam zu keiner Einigung. Fritze Borchers klagte daraufhin wegen der gerissenen Gans beim Amte Kalenberg. Das Amt forderte den Gestorfer Vogt Jürgen Kaiser Nr.75 auf, die 12 gr. bei der Wwe.v.Staffhorst wegen der vom Hunde gerissenen Gans einzuziehen oder im Verweigerungsfalle bei der Wwe.v.Staffhorst zu pfänden.
Als der Vogt Kaiser auf dem Freihof der Wwe.v.Staffhorst wegen der 12 gr. vorstellig wurde, warfen der Wwe.v.Staffhorst ihre Leute auf ihren Befehl den Vogt Kaiser von ihrem Hof. Daraufhin begab sich dieser mit einer Verstärkung von 2 Pfändern und 4 Bauern nochmals auf den Freihof. Die Wwe.weigerte sich wiederum die 12 gr. zu bezahlen und beschimpfte den Amtmann, den Vogt und die Bauern, als der Vogt ihr gewaltsam 1 Kuh aus dem Stalle pfändete.
Unter Umgehung des zuständigen Amtsgericht Kalenberg klagte nun die Wwe.v.Staffhorst bei der fürstliche Kanzlei in Hannover wegen der erfolgten Pfändung mit den folgenden Begründungen:

  1. Es sei nicht erwiesen, dass ihr Hund die Gans gerissen habe.
  2. Fritze Borchers Gans sei nicht 12 gr. sondern nur 6 gr. wert.
  3. Sie lehne für ihren freien Kötnerhof die Gerichtsbarkeit des Amtes Kalenberg ab.
  4. Der Hund des Vogts Kaiser habe letztens ein ihr gehörendes Schaf gerissen und ihr den Schaden nicht ersetzt.

Die Wwe.v.Staffhorst forderte vom Vogt Kaiser für ihr Schaf einen Schadensersatz und bat die fürstliche Kanzlei um Hilfe und Gerechtigkeit vor dem sie mit Groll und Hass verfolgenden Kalenberger Amtmann Schulz und um Bestrafung des Gestorfers Vogt Kaiser und seiner Helfer wegen deren frevelhaftigem Verhalten.
Die fürstliche Kanzlei forderte vom Amtmann einen Bericht wegen der Vorfälle in Gestorf. Dieser bezeichnete die Wwe.v.Staffhorst als eine Person, die unter der Umgehung des für sie zuständigen Gerichts die fürstliche Kanzlei mit beschämenden Nichtigkeiten behellige.
Die fürstliche Kanzlei wies daraufhin die Klage der Wwe.v.Staffhorst mit dem Hinweis zurück, sich mit ihrer Beschwerde an das Gericht des Amtes Kalenberg zu wenden.

(Quelle: N.St.A. Hann. 74 Calenberg B I 3g Nr.6)

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