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Kurzgeschichten16./17.Jahrh.
Was man beim Feiern zu beachten hatte
1604-1653
Streit wegen des Kloster Escherder Landes im Lütjen Gestorfer Felde
Saufgelage und eine Schlägerei auf dem Gutshofe des Georg v.Ilten
1668
Gograf Heinemann musste Luder ins Jeinser Holz bringen lassen
29.12.1681
Streit wegen einer gerissenen Gans
1683
Der Lehmkuhlenstreit
1683
Streit wegen der ein Schwein reißenden Hunde zwischen Vogt Jürgen Kaiser und dem Stadtschreiber Jobst Wecke
1684
Mühlenmahlzwangprozeß - Wwe. v. Staffhorst wollte sich einem Mahlzwang in der Kalenberger Mühle nicht unterwerfen
8.10.1684
Der Wasser-Pump-Prozeß
1686
Pastor Lüdemann wuße nicht, ob ihm vom Kirchenland das Weinkaufgeld zustand
1686
Gestorfer Pfarrkötner wollten den Weinkauf an den neuen Pastor nicht bezahlen
1697
Raubüberfall vorm Horn in der Lütjen Gestorfer Flur
| | Tagesgeschehnisse: 1600-1609
1610-1619
1620-1629
1630-1639
1640-1649
1650-1659
1665Saufgelage und eine Schlägerei auf dem Gutshofe des Georg v.IltenDem Georg v.Ilten ging es um die Erhaltung der Niederen Gerichtsbarkeit auf seinem Gutshofe,
die den v.Ilten nach dem Urteil der Universität Jena aberkannt worden war,
und die sie in drei nachfolgenden Prozessen verloren hatten.
Georg v.Ilten erkannte die Urteile nicht an.
Nach einer Schlägerei auf dem adeligen Hof des Georg v.Ilten hatte der Gograf Curdt Curdts als Vertreter des Landes die Beteiligten zur Zahlung von Strafgeldern verurteilt.
Wegen der Wahrung seiner Niederen Gerichtsbarkeit auf seinem Hofe sprach Georg v.Ilten dem Gografen die Rechtmäßigkeit der Bestrafung ab und klagte gegen ihn beim Amtmann zum Kalenberg.
Nach den brieflichen (gekürzten) Aussagen des Gografen Curdt Curdts hatte es den folgenden strafbaren Vorfall gegeben. Der Gograf schrieb u.a.:
"Um zu Geldeinnahmen zu kommen, lasse Georg v.Ilten auf seinem adeligen Hofe Bier brauen und veranstaltet an allen Fest- und Sonntagen ein Saufgelage, um seinen minderwertigen 'Trull' (= Bier) zu verkaufen.
Obwohl die Gestorfer Krüger sich über den Verkauf des v.Iltenschen Bieres in und
außerhalb der adeligen Gutshöfe schon öfter beschweret, hätten die Beschwerden bislang keinen
Erfolg gehabt.
Als nun kürzlich die Bediensteten des v.Ilten namens Berend Jost Harbort, Johann Ridder, Bartold Hatesuel
und Heinrich Statz des Abends bis um 11 Uhr auf Georg v.Iltens Gutshof gesessen und sich mit dessen minderwertigen
Trull vollgesoffen, sind Statz und Hatesuel in Zank und hernach gar in eine Schlägerei geraten.
Als Harbort und Ridder die Streithähne endlich auseinandergebracht hatten, ist Bartold Hatesuel unten vom Gutshof gegangen. Statz sollte den Gutshof am oberen Ende verlassen.
Weil dort aber das Gutstor schon geschlossen war, sprang Statz über die Mauer, um Hatesuel im Dorf zu verfolgen. Johann Ridder und Berend Jost Harbort bezeugten, dass Heinrich Statz mit Bartold Hatesuel im Dorf nochmals
streitbar aneinandergeraten seien.
Statz habe den Hatesuel verprügelt und eine "Dracht" Stöße gegeben.
Am anderen Morgen klagte Bartold Hatesuel bei mir die Gewalttaten des Heinrich Statz an.
Ich befahl die beiden zum Verhör und stellte fest, dass sie sich beide strafbar gemacht,
verhängte im Namen des Landgerichts
Geldstrafen, und wenn sie nicht zahlten, Haft, bis die Geldstrafen eingelöst wurden.
Dann schickte ich den Vogt zum Georg v.Ilten.
Der Vogt sollte erkunden, ob Georg v.Ilten zur Strafzahlung für die Freilassung seiner Bediensteten
noch Lohn oder Lohnkorn geben wolle.
Georg v.Ilten teilte mir durch seinen Schützen Johann Ridder mit, dass er den Heinrich Statz in
seinen Dienst nicht wieder begehre, ich der Gograf solle mir einen anderen Bürgen für den Statz besorgen.
Ich behielt den Heinrich Statz nun im Arrest und ließ ihn erst frei, als der Bruder des Statz
für diesen bürgte und das Strafgeld zahlte."
Am 28.9.1665 schickte Georg v.Ilten einen Beschwerdebrief an den Amtmann Johann Christoph v.Staffhorst zum Kalenberg,
in dem er dem Gografen Curdt Curdts das Recht der Verurteilung seiner Bediensteten absprach,
den Heinrich Statz nicht mehr als seinen Bediensteten nannte und abweichend vom Bericht des Gografen die Geschehnisse auf seinem Gutshofe schilderte.
Er schrieb u.a.: " ...
dann auch meinen Knecht Bartold Hatesuel deswegen bestrafte, dass er einen verwegenen Kerl, Heinrich Statz genannt,
der mutwilliger Weise auf meinen freien Hof gekommen und darauf Unlust und lose Händel hochsträflich
angefangen und verübet, auf mein Geheiß vom Hofe schaffen müssen.
Weil dabei der Statz meinem Diener Hatesuel eine Ohrfeige gegeben, dieser sich gewehret und den frevelmütigen
Kerl mit der Hilfe von zweier meiner Bediensteten von meinem Hofe gestoßen, sind beide, Hatesuel und Statz, widerrechtlich vom Gografen Curdt Curdts bestraft worden...."
(Quelle: N.St.A. Hann., 112 VII Cal. Nr.205)
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