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Kurzgeschichten

16./17.Jahrh.
Was man beim Feiern zu beachten hatte

Streit wegen des Kloster Escherder Landes im Lütjen Gestorfer Felde

1665
Saufgelage und eine Schlägerei auf dem Gutshofe des Georg v.Ilten

1668
Gograf Heinemann musste Luder ins Jeinser Holz bringen lassen

29.12.1681
Streit wegen einer gerissenen Gans

1683
Der Lehmkuhlenstreit

1683
Streit wegen der ein Schwein reißenden Hunde zwischen Vogt Jürgen Kaiser und dem Stadtschreiber Jobst Wecke

1684
Mühlenmahlzwangprozeß - Wwe. v. Staffhorst wollte sich einem Mahlzwang in der Kalenberger Mühle nicht unterwerfen

8.10.1684
Der Wasser-Pump-Prozeß

1686
Pastor Lüdemann wuße nicht, ob ihm vom Kirchenland das Weinkaufgeld zustand

1686
Gestorfer Pfarrkötner wollten den Weinkauf an den neuen Pastor nicht bezahlen

1697
Raubüberfall vorm Horn in der Lütjen Gestorfer Flur

Tagesgeschehnisse:   1600-1609     1610-1619     1620-1629     1630-1639     1640-1649     1650-1659  
1604-1653

Streit wegen des Kloster Escherder Landes im Lütjen Gestorfer Felde

Das Kloster Escherde war schon im 12.Jahrhundert mit 104 Morgen Ländereien und einem kleinen Feldbusch im Lütjen Gestorfer Felde belehnt worden. Die Ländereien haben ehemals zu zwei Hofstellen in Lütjen Gestorf gehört, die mit dem Dorf Lütjen Gestorf wüst geworden sind. Bei der Flur- und der Dorferneuerung vom 13.-15. Jahrhundert wurden im Gegensatz zu Eidensen und den Hallerrodesiedlungen die Ländereien Lütjen Gestorfs von ihren Inhabern keinen neugegründeten Meierhöfen beigelegt, wie sie in den damaligen Orten Gestorf, Vardegötzen oder Jeinsen neu gegründet wurden. Der Grund dieses Unterschiedes kann nur vermutet werden. Vielleicht erhoffte das fürstliche Haus im benachbarten Kalenberg seinen Grundbesitz auf dem Gebiet der Lütjen Gestorfer Flur zu erweitern, vielleicht wollten auch die Kalenberger Amtsleute und Vögte Ländereien im Lütjen Gestorfer Felde an sich ziehen. Die Letzteren bewirtschafteten ja von ihren in Vardegötzen und Jeinsen erworbenen Hofstellen Ländereien in der Lütjen Gestorfer Flur. Die v.Ilten, die umfangreiche Ländereien im Lütjen Gestorfer Felde besaßen, hatten diese nach dem Wüstwerden Lütjen Gestorfs an ihre Gutshöfe in Groten Gestorf (= Gestorf) gezogen.
Wer die Ländereien des Klosters Escherde vor und nach dem Wüstwerden der Höfe in Lütjen Gestorf bewirtschaftet und genutzt hat, ist nicht überliefert. Es wurde zwar des öfteren von einem Meierhof berichtet, dieser stand nach dem Wüstwerden nur auf Urkunden und auf dem Papier.
Das Kloster Escherde gab seine Ländereien in einer Form von Lehnpacht an einen sich bewerbenden Interessenten für eine ausgehandelte Zeitspanne ab. Diesem war es möglich, die Ländereien in Teilen oder ganz an andere Personen zu vermeiern oder zu verpachten. Durch Schicksale, Kriegsfolgen und Tod kam es in der Landnutzung zu Rechtsunsicherheiten und zum Streit. Von einem solchen Streit will ich hier berichten:

Vor 1600 waren Hans Herzog und nach ihm Hans Wulfhagen in Kalenberg und dessen Erben mit dem Kloster Escherder Land bemeiert (oder beafterlehnt) gewesen.

1604 bemeierte (belehnte?) das Kloster Escherde den Amtmann zum Kalenberg, Daniel Ludewig, mit seinen 104 Morgen Ländereien und einem kleinen Feldbusch im Lütjen Gestorfer Felde. Als 1626 der 30jährige Krieg mit seinen Verheerungen Gestorf erreicht hatte, verwaiste das Land des Klosters Escherde, weil des Amtmann Ludewigs Erben nicht im Lande waren.

Damit die Ländereien in der kriegsbedingten Notzeit wieder Erträge und dem Kloster Zins einbringen würde, bemeierte das Kloster 1629, vor dem Ablauf der mit Ludewigs Erben abgeschlossenen Bemeierungszeit, die Gestorfer Kötner Erich Hüper, Heinrich und Ludolf Schrader mit je 25 Morgen Land auf 12 Jahre. Das Kloster Escherde war 1629 froh, einen Teil seiner Ländereien bei den Gestorfer Bauern in Bewirtschaftung bekommen zu haben. Mit dem Wechsel des Kriegserfolges der evangelischen und der katholischen Kriegsparteien kamen mit den Schweden auch Ludewigs Erben zurück. Sie fühlten sich immer noch als die allein rechtlich Bemeierten der Lütjen Gestorfer Ländereien des Klosters Escherde. Wegen der immer noch andauernden Kriegsnotzeit mit wechselnden Besatzungen, vielleicht auch wegen ihrer eigenen ungeklärten Erbauseinandersetzungen, bewirtschafteten sie die Ländereien nicht wieder. Ludewigs Erben erhoben auch keinen Widerspruch gegen die 1629 getätigten Bemeierungen an die Gestorfer Bauern. Obwohl Ludewigs Erben auch nur Bemeierte (Afterbelehnte?) waren, bemeierten sie 1638 den Gestorfer Halbkötner Hans Othmer Nr.79 mit 11 Morgen dieses Kloster Escherder Landes auf 12 Jahre.

1639, 1 Jahr danach, große Teile der Kloster Escherder Länderei waren auf längere Jahre an Gestorfer Kötner vermeiert, verkauften des Ludewigs Erben ihr gesamtes Meierland zu Lütjen Gestorf dem Amtmann Strickmann zum Kalenberg.
Die Rechte überschnitten sich. 1639 klagte das Kloster Escherde mit dem Amtmann Strickmann wegen der Doppelbemeierung. Der Amtmann musste die getätigten Bemeierungen bis zum Ablauf der Bemeierungszeit zulassen. 1652 wollte der Amtmann Strickmann die Klosterländereien als rechtlich Bemeierter selbst annehmen. Die Gestorfer Kötner fühlten sich ebenfalls als rechtlich Bemeierte. Sie pochten auf das Meierrecht von 1601. Nach diesem Recht konnten keine Ländereien vom Hof eines Meiers oder Kötners genommen werden, wenn der mit Ländereien Bemeierte seinen Verpflichtungen beim Grundherren nachgekommen war.
Der Amtmann Strickmann, der mit denselben Ländereien bemeiert war, saß am längeren Hebel. Er machte mit dem Kloster einen Vergleich, der die Gestorfer Kötner von der weiteren Bemeierung der Ländereien ausschloss.
Als der Amtmann Strickmann im Jahre 1652 verstarb, versuchte das Kloster Escherde die Bemeierung mit Strickmanns Erben rückgängig zu machen. Weil dies nicht gelang, musste das Kloster, wie bisher, an des Amtmann Strickmanns Erben seine Ländereien im Rhythmus von 12 Jahren vermeiern.

1692 waren Amtmann Schünemanns Erben, 1740 die Bütemeiers zu Hannover mit den Ländereien bemeiert. Durch Kauf kamen die Ländereien über den Amtmann Reinecke an den Rotebeekenhof (die Burg Nr.111), der z.Zt. (1987) im Besitz von Henning v.Jeinsen ist.

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